Gerichtsverhandlung

Mord-Prozess geht weiter

Bild: Matthias Stark
Am Dienstag wurde der Prozess gegen den 35-Jährigen fortgesetzt, der vor gut einem Jahr ein Ehepaar angegriffen hatte und dabei den Mann tödlich verletzte. Am dritten Verhandlungstag wurden weitere Details bekannt.

Mehrere Zeugen, darunter vor allem Polizeibeamten, die nach der Bluttat im März 2019 die Ermittlung aufgenommen hatten, berichteten im Zeugenstand vor dem Augsburger Landgericht am Dienstag von einem Geschenk welches der Täter seinen späteren Opfer wenige Tage vor der Tat machen wollte. Seine indisch stämmigen Nachbarn wollten einen Tisch vom 35-jährigen Mann aus Guinea allerdings nicht annehmen. Das erzählten zum Beispiel auch die Kinder bei der Polizei und dem Kriseninterventionsteam, von dem sie nach der Tat in Obhut genommen worden sind. Einer Erzieherin erzählte die damals 16-jährige Tochter, vielleicht sei der Mann deshalb sauer auf seine Nachbarn gewesen.

Sohn musste Tat mitansehen

Der damals 7-jährige Sohn musste die Gewalttat an seinen Eltern miterleben. Von den traumatischen Erlebnissen erzählte er den Betreuern des Kriseninterventionsteams. Demnach verließ der Junge gemeinsam mit seinen Eltern am Morgen des Tattags die Wohnung. Im Hof des Mehrfamilienhauses überfiel der Angeklagte den 49-jährigen Familienvater. Sein Nachbar verletzte ihn durch zahlreiche Messerstiche so schwer, dass er später im Krankenhaus verstarb. Sein Sohn, der das alles mit ansehen musste, rief seine Mutter zur Hilfe, die sich noch im Treppenhaus befand. Als sie ihrem Mann helfen wollte, wurde auch sie schwer verletzt. Der 35-jährige Täter muss sich nun wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Täter war polizeilich bekannt 

Wie ein Beamter der Kriminalpolizei Dillingen im Zeugenstand berichtete, ist der 35-jährige aus polizeilicher Sicht kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2002 als 17-Jähriger soll er in Nordrhein-Westfahlen eine damals 49-jährige Frau vergewaltigt haben. Auch mehrere Körperverletzungsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind bekannt. In Donauwörth fiel der Angeklagte auf, weil er aufgrund einer Fahrt unter Drogeneinfluss seinen Führerschein verlor. Einige Wochen vor der Tat ereignete sich außerdem ein Vorfall in der Ausländerbehörde in Donauwörth. Wie der Leiter der Behörde als Zeuge erzählt, kam es im Amt zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen einem Mitarbeiter und dem Angeklagten. Erst die hinzugezogene Polizei konnte den Mann damals unter Kontrolle bekommen, so der Zeuge. 

Der Regierungsbeamte berichtete außerdem von einigen verwirrenden Anrufen des 35-Jährigen bei ihm und beschreibt die Gespräche als "zusammenhangslos" und "seltsam". Man habe nicht verstanden, um was es dem Mann eigentlich gehe, beschreibt der Amtsleiter. 

Nachbarn beschreiben den Angeklagten hingegen als unauffällig und hilfsbereit. Es habe eine gute Nachbarschaft gegeben, nur in den Wochen vor der Tat habe sich der Mann aus Guinea zurückgezogen. Eine Nachbarin erzählt, ihr seien kurz vor dem Tattag Kaffeeflecken und Kaffeepulver im Treppenhaus und vor der Wohnungstür ihres Nachbarn aufgefallen. Auf Klopfen und Klingeln habe der Mann damals nicht reagiert.

Frau ist schwer traumatisiert

Welche Folgen die Tat an der 43-jährigen Frau und an ihrem verstorbenen Mann hinterlassen haben, schilderte die Nebenklagevertreterin Mandana Mauss. So sei die Frau körperlich und psychisch kaum in der Lage ihren Alltag zu bewältigen. Sie leide weiterhin unter Schmerzen, habe Konzentrationsstörungen und leide unter Angstzuständen. Alleine die Wohnung verlassen, um beispielsweise die Wäsche im Keller zu waschen sie für die Frau kaum möglich. Die neue Wohnung in Nordrhein-Westfahlen, wo die Mutter mit ihren zwei Kindern nun lebt, verlasse sie nur selten. Auch ihr Sohn habe häufig Angst, die 17-jährige Schwester hat aufgrund der Umstände ein Schuljahr wiederholt und ihr Studium erstmal auf Eis gelegt, um sich umfassend um ihre Mutter zu kümmern.  

Der Prozess unter Vorsitz der Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser wird am Mittwoch fortgeführt. Ein Urteil könnte am Freitag gefällt werden.