Durch das Abbrennen der Kleinfeuerwerkskörper entstanden Brandflecken im Tartanbelag, sodass ein Sachschaden in Höhe von circa 2.000 Euro verursacht wurde. Die beiden müssen sich nun nicht nur um die Schadensregulierung kümmern, sie erhalten zudem noch Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung. (dra)