15. April 2019, 11:42
Anklageerhebung

Tote Landwirtin: War es Mord aus Habgier?

Archivbild. Bild: DRA
Gegen den 54-jährigen Landwirt aus Birkhausen wurde jetzt Anklage erhoben. Er soll seine Frau im September getötet haben, weil er befürchtete, dass bei einer Trennung die gemeinsame Ersparnisse nicht ihm alleine zustehen.

Im September wurde im Wallersteiner Ortsteil Birkhausen eine 51-jährige Landwirtin in der Nähe einer Güllegrube tot aufgefunden. Nur wenige Tage später wurde der 54-jährige Ehemann der Toten wegen des Tatverdachts des Totschlags dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen den Landwirt Anklage zum Landgericht Augsburg wegen Mordes erhoben.

"Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, am Vormittag des 20. September 2018 seine Ehefrau mittels Schlägen gegen den Kopf und Beibringung von Gülle getötet zu haben", das teilt die Staatsanwaltschaft mit. Sie geht vom Mordmerkmal der Habgier aus, da der Angeschuldigte befürchtet haben soll, im Falle der von der Geschädigten angekündigten Trennung das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, insbesondere das beiseitegelegte Kapital in Höhe von über 130.000 Euro nicht für sich alleine beanspruchen zu können.Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe vor.

Der 54-Jährige beteuert unterdessen seine Unschuld. Wann das Verfahren eröffnet wird, ist noch nicht entschieden. (pm/mk)