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Vor dem Augsburger Amtsgericht muss sich seit Montag ein Mann wegen Vergewaltigung eines Mädchens verantworten. Dieser streitet die Tat ab. Um die Glaubwürdigkeit der Jugendlichen zu bewiesen, wurde vom Gericht nun eine Psychologin beauftragt. 
Nördlingen/Augsburg - Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 20-jährigen afghanischen Staatsbürger vor, im Februar 2017 ein damals 15-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Als die Jugendliche am Tattag im Wohnheimzimmer des Angeklagten war, begann dieser sie zu küssen und zu berühren, obwohl das Mädchen ihm mitteilte, dass sie das nicht wolle. "Er hielt sie fest und schob einen Schrank vor die Zimmertür, um zu verhindern, dass die Geschädigte das Zimmer verlassen würde" heißt es in der Anklageschrift. Er habe die 15-Jährige dann mit dem Arm am Bett befestigt, dass sie sich nicht mehr zur Gegenwehr setzten konnte und sie währenddessen ausgezogen. Dabei soll das Mädchen auch mit der Stirn gegen den Bettkasten gestoßen sein. Trotz Gegenwehr habe sich der Angeklagte nicht von seinem Vorhaben abhalten lassen und mit ihr - gegen ihren erkennbaren Willen - Geschlechtsverkehr vollzogen.
Dies würde den Tatbestand der Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung mit Freiheitsberaubung erfüllen.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Vor Gericht wies Jörg Seubert, Anwalt des Angeklagten, diese Vorwürfe zurück. Er erklärte, dass sich der Angeklagte und das Mädchen kannten und mochten. An besagte Tag hätten die beiden gemeinsam auf dem Bett gesessen und auch über das Thema Sexualität gesprochen. Es wäre dann zum Austausch von Zärtlichkeiten und Küssen gekommen. Davor und danach wären beide bei einem Nördlinger Fast-Food-Restaurant gewesen, so der Angeklagte. Auf Nachfrage des Richters Günter Baumann, warum der Afghane bei seiner ersten Aussage bei der Polizei angab, zwischen ihm und der 15-Jährigen sie überhaupt nichts passiert, antwortet er mit Hilfe seines Dolmetschers, dass er nervös gewesen sei und nicht wusste, was die Polizei von ihm wollte.
Zum Geschlechtsverkehr wäre es nicht gekommen. Auch die Vorwürfe, der junge Mann habe einen Schrank vor die Tür geschoben, seien nicht richtig, so der Anwalt.
Glaubwürdigkeit des Opfers muss festgestellt werden
Die Minderjährige wurde auf Antrag der Nebenklägerin Dr. Andrea Theurer unter Ausschluss der Öffentlichkeit zum Tathergang befragte. Danach war die Verhandlung allerdings schnell beendet. Eine psychologische Gutachterin soll die Glaubhaftigkeit der Angaben der Jugendlichen beweisen. Erst danach wird der Prozess fortgeführt.