9. Juli 2019, 09:31
Beratungsstellen

"Aufarbeiten, was geschah"

Bild: privat
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.

Die zum 1. Januar 2017 gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe sieht drei Arten von Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor:

- Individuelle Anerkennung durch Gespräche in Anlauf- und Beratungsstellen.

Alle Bundesländer haben Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet, in denen Beraterinnen und Berater den Betroffenen ein persönliches Gespräch sowie Unterstützung bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte und der Anmeldung für Stiftungsleistungen anbieten.

- Öffentliche Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung und durch bundesweite Veranstaltungen.

Es gibt bisher nur wenige Erkenntnisse zu den damaligen Verhältnissen und Geschehnissen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie. Ein dreijähriges Forschungsprojekt soll hier Licht ins Dunkel bringen und gemeinsam mit bundesweiten Veranstaltungen dazu dienen, erlittenes Leid und Unrecht öffentlich anzuerkennen und für die Gesellschaft sichtbar zu machen. Wer sich an der wissenschaftlichen Aufarbeitung beteiligen will, kann hierzu ein Zeitzeugenportal nutzen, das bis Juli 2019 über den Internetauftritt der Stiftung erreichbar ist.

- Finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen für Betroffene, bei denen aufgrund des erlittenen Leids und Unrechts heute noch eine Folgewirkung besteht.

Betroffene erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 € zum selbstbestimmten Einsatz. Sofern sie in Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, erhalten sie zudem eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 €.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und über das Erlebte sprechen möchten, können Sie sich noch bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden.

Weitere Informationen zur Stiftung, deren Leistungen und den Kontaktmöglichkeiten zu den Anlauf- und Beratungsstellen bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren. (pm)