Die Stadt Donauwörth beginnt in den nächsten Tagen mit den Montagearbeiten um die neue Panoramakamera bald in Betrieb nehmen zu können. Bild: Christiane Kickum
Am 5. Mai 2020 wurde die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung erlassen. Aufgrund dieser Verordnung können bestimmte städtische Einrichtungen in Donauwörth nun wieder den Betrieb aufnehmen.

Damit die erfreulicherweise wieder möglichen neue Freiräume mit dem weiterhin wichtigen Schutz von Ansteckung Hand in Hand gehen, wurden in den vergangenen Tagen für alle städtischen Einrichtungen und Betriebe strenge und umfangreiche Schutz- und Hygienekonzepte ausgearbeitet.

Die Stadt Donauwörth bittet alle Besucher und Nutzer von städtischen Einrichtungen, sich über die geltenden Sicherheitsregeln zu informieren, diese einzuhalten und sämtliche Hygienehinweise zu beachten. Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern dafür, dass sie durch ihr verantwortungsvolles und vorbildliches Handeln nicht nur sich, sondern auch ihren Nächsten schützen.
Bürgeranliegen und Publikumsverkehr im Rathaus:
Alle Besucher werden darauf hingewiesen, dass zum Eigen- und Fremdschutz beim Betreten der jeweiligen Einrichtung eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen ist. Alle Besucher müssen an den vorbereiteten Stationen die Hände desinfizieren und mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand einhalten.

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen mit den jeweiligen Ansprechpartnern nicht per Telefon oder E-Mail abklären können, ist das Rathaus weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung durch den Zugang in der Tourist-Information über eine Schleuse möglich. Es gelten die regulären Öffnungszeiten von Montag – Freitag 8 Uhr – 12 Uhr und Montag – Donnerstag von 13Uhr – 16 Uhr.
Das Bürgerbüro ist ab Mittwoch, 13. Mai 2020, wieder wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag bis Dienstag von 13 Uhr bis 16 Uhr und am Donnerstag von 13 Uhr bis 18 Uhr. Auch hier gelten einzuhaltende Schutz- und Hygienevorschriften und ein Mundschutz ist zu tragen.

Werner-Egk-Musikschule:
Ab Dienstag, 12. Mai 2020, können entsprechend der Verordnung an Musikschulen wieder Einzelunterrichtsstunden erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Der Einzelunterricht in der Werner-Egk-Musikschule startet am Dienstag, 12. Mai 2020. Die Schüler und deren Eltern wurden über den Unterrichtsbeginn und die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen von den jeweiligen Lehrkräften bereits informiert.
    
Städtische Museen:
Die Dauerausstellung im Käthe-Kruse-Puppenmuseum und die Werner-Egk- Begegnungsstätte können ab Dienstag, 12. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften wieder besucht werden. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals sind getroffen. Dies umfasst auch das beiderseitige Tragen eines Mundschutzes. Da nur eine begrenzte Zahl an Gästen gleichzeitig in das Museum gelassen werden können, empfehlen die städtischen Museen, den Besuch vorher anzumelden. Die Museumsverwaltung ist dafür wochentags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 789-170 oder per E-Mail erreichbar.

Das Heimatmuseum und das Rieder Tor können auf Anfrage und nach Terminvereinbarung mit der Museumsverwaltung besucht werden.
Die Städtische Kunstgalerie ist bis auf weiteres nach wie vor geschlossen, da hier die Aufla- gen derzeit nicht umgesetzt werden können.


Donauwörther Stadtbibliothek:
Ab Montag, 18. Mai 2020, öffnet auch die Stadtbibliothek wieder. Nachdem im Stadtkom- mandantenhaus auch die Private Wirtschaftsschule untergebracht ist und es nur einen ge- meinsamen Treppenaufgang gibt, kann bis zu den Sommerferien (einschließlich der Pfingst- ferien) die Bibliothek nur Montag, Mittwoch, Freitag von 13 Uhr bis 18.30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet werden. Die geltenden Schutz- und Hygie- nemaßnahmen werden per Aushang am Eingang bzw. mit einem Plakataufsteller im Hof der Stadtbibliothek erläutert.

Benutzung der städtischen Sportstätten:
Das Sachgebiet KiTa, Schule, Sport klärt derzeit in enger Abstimmung mit den Vereinen, wann unter welchen Voraussetzungen die Sportstätten wieder genutzt werden können.(pm)