14. Januar 2022, 12:22
Coronavirus

Grünes Licht für Pooltests im Landkreis Donau-Ries

Symbolbild Bild: pixabay
Als erster Landkreis in ganz Schwaben werden flächendeckend Pooltestungen in den Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Start wird wohl bereits Anfang Februar sein.

Die zweite Ausschreibung war erfolgreich. Es konnte sowohl ein Labor als auch ein Transporteur für die Durchführung von Pooltestungen an den Kindertageseinrichtungen im Kreis gefunden werden. Auch wenn dem Labor und dem Transporteur nun noch eine gewisse Vorlaufzeit eingeräumt werden muss, steht einem Start der Pooltests nichts mehr im Wege. Der Landkreis Donau-Ries wird damit eine Vorreiterrolle einnehmen und dann als erster Landkreis in ganz Schwaben flächendeckend Pool-Testungen durchführen. Insgesamt möchten nach den dem Landratsamt vorliegenden Rückmeldungen 60 der insgesamt 99 Einrichtungen im Landkreis das Pooltestangebot nutzen. 

Zunächst nochmals ein kurzer Rückblick auf den bisherigen Prozess hinsichtlich der Einführung von Pooltestungen an den Kitas im Landkreis. An vier Einrichtungen im Landkreis Donau-Ries wurden auf Initiative von Herrn Prof. Dr. Schramm ab Oktober 2021 im Rahmen eines Pilotprojektes die Pooltestungen für Kinder, Mitarbeitende und Eltern angeboten und durchgeführt. Das Pilotprojekt endete zum 31.12.2021. Für die flächendeckende  Einführung der Pooltestungen fand während der laufenden Phase des Pilotprojektes eine Informationsveranstaltung statt. Im Anschluss wurden die Kindertageseinrichtungen gebeten, das Interesse bei den Eltern abzufragen, das Ergebnis mitzuteilen und die Anzahl der Pools zu melden. Dieses Ergebnis war dann Grundlage für die Ausschreibung der Laborleistungen und des Kurierdienstes. Da bei der ersten Ausschreibung leider kein Labor gefunden werden konnte, wurde eine erneute Ausschreibung durchgeführt.

Landrat Rößle: Der bestmögliche Schutz der Kinder steht im Vordergrund

Zu den auf diese erneute Ausschreibung eingegangenen Angeboten erfolgte Anfang der Woche die Submission. Es wurden ein wertbares Angebot für die Laborleistung und zwei wertbare Angebote für den Transport abgegeben. Nach Abschluss der erforderlichen endgültigen Prüfung und Wertung der Angebote konnte heute der Zuschlag erteilt werden. Ob der geplante Starttermin 1. Februar letztlich auf den Tag genau gehalten werden kann, liegt im Verantwortungsbereich des Labors und des Transportunternehmens. Aufgrund der sehr kurzen Zeit und des nötigen Vorlaufs für die Labore und Transporteure können Verzögerungen beim Start um einige Tage momentan noch nicht ganz ausgeschlossen werden. Wichtig ist aber, wie Landrat Stefan Rößle betont, dass ein Labor gefunden und so die Grundlage für den Start der Pooltests geschaffen werden konnte. Der Einsatz der vergangenen Wochen hat sich gelohnt. Es stand dabei immer im Vordergrund, so Landrat Rößle, in den Kindertageseinrichtungen den bestmöglichen Schutz für die Kinder gewährleisten zu können.

Wie laufen die Pooltests ab?

Nach dem Start werden die Tests Montags und Donnerstags an den sich beteiligenden Kindern bzw. an Erzieher*innen durchgeführt. Jedes Kind bzw. Erzieher*in lutschen für etwa 30 Sekunden, wie auf einem Lolli, an zwei Tupfern: Einer für eine Pooluntersuchung, einer als Rückstellprobe. Ein Tupfer muss dem Pool zuordenbar sein und der Tupfer für die Rückstellprobe muss den Testpersonen des Pools zuordenbar sein. Die Pool-Tests werden an den jeweiligen Tagen vom Transporteur gesammelt und bis 14:00 Uhr zum Labor zur Testung verbracht. Der Auftragnehmer führt in seinem Labor die PCR-Pooltests durch. Zunächst wird nur auf Pool-Ebene untersucht. Dieser Pool wird im PCR-Gerät wie eine Einzelprobe ausgewertet. Ist diese negativ, heißt das, dass alle Proben in diesem Pool negativ sind. Soweit ein positives Pool-Testergebnis vorliegt, müssen die Rückstellproben untersucht werden, damit ermittelt werden kann, wie viele und welche Personen tatsächlich infiziert sind (sog. Auflösung des Pools). Das Ergebnis des PCR-Pooltests (negativ und positiv unter Aufschlüsselung der infizierten Personen) wird bis 6:00 Uhr am jeweils folgenden Tag (Dienstag und Freitag ) an die jeweilige Kinderbetreuungseinrichtung auf sicherem elektronischem Weg übermittelt. (pm)