Schnelleres Bauen

„Bauturbo“ kann Tempo in den Wohnungsbau bringen – schneller, einfacher, effizienter

Bild: Diakonie Neuendettelsau, Thomas Schaller
Zum Ende des vergangenen Jahres wurde auf Bundesebene der „Bauturbo“ beschlossen. Nun lud das Landratsamt die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region zu einer Info-Veranstaltung ein.

Mit dem Ende letzten Jahres beschlossenen Bauturbo werden Planungs- und Genehmigungsprozesse im Wohnungsbau deutlich beschleunigt. Ziel ist es, schneller neuen Wohnraum zu schaffen, Baukosten zu senken und dringend benötigte Wohnungen zügig realisieren zu können.

Landrat Stefan Rößle hierzu: „Die Bundesregierung meint es ernst. In meinen Augen wurde hier ein echter Paradigmenwechsel eingeleitet.“ In der Vergangenheit mussten Bauanträge abgelehnt werden, weil diese beispielsweise die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhielten, obwohl dieser bereits mehrere Jahrzehnte alt und nicht mehr an die neuesten Entwicklungen angepasst wurde. Erste Fälle konnten hier im neuen Jahr bereits aufgrund der neuen Bauturbo-Vorschriften genehmigt werden, ohne ein aufwändiges Änderungsverfahren des Bebauungsplans durchzuführen – ein spürbarer Fortschritt im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive.

Hierbei handelt es sich aber nur um ein Einzelbeispiel. Der Bauturbo setzt gezielt an den größten Hemmnissen des Bauens an: zu lange Verfahren, komplexe Vorschriften und fehlende Planungssicherheit.

Planung bleibt Gemeindesache

Wesentliche Anwendungsfälle sind dabei Erleichterungen bei Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, aber auch im unbeplanten Innenbereich sowie sogar im Außenbereich. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für Einfamilienhäuser als auch für größere Wohnbauvorhaben und kommen bei Neubauvorhaben als auch Erweiterungen/Aufstockungen im Bestand zur Anwendung. Auch Umnutzungen zu Wohnen sind denkbar.

Trotz allem bleibt die kommunale Planungshoheit weiterhin bei der Gemeinde. Hierbei handelt es sich um das grundrechtlich geschützte Recht der Kommunen, die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung ihres Gebietes eigenverantwortlich zu bestimmen. Maßgeblich hängt die Anwendung der Bauturbo-Vorschriften daher von der Zustimmung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab, in welcher das Bauvorhaben verwirklicht werden soll.

Der Bauturbo kann allerdings nur funktionieren, wenn auch den Gemeinden die neuen Regelungen bekannt sind. Daher wurden die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden samt der jeweiligen Verwaltung kürzlich vom Landratsamt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. In diesem Zusammenhang entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem Landrat und den Mitarbeitern des Landratsamts. Einig war man sich allerdings, dass die neuen Regelungen eine große Chance bieten, wenn auch die Veränderungen für die künftige städtebauliche Entwicklung im Blick behalten werden müssen. Die Städte und Gemeinden haben mit dem Bauturbo wesentlich mehr Entscheidungsspielraum, aber auch deutlich mehr Verantwortung erhalten.

Stefan Rößle sieht Trend in die richtige Richtung

Landrat Stefan Rößle sieht das Landratsamt bei der Abarbeitung der Baugenehmigungsanträge gut aufgestellt. Anfang 2024 wurde das Genehmigungsprozedere umgestellt und der digitale Bauantrag eingeführt.  Der Landkreischef hierzu: „Dieser erfreut sich steigender Beliebtheit. Bereits knapp die Hälfte der Bauanträge werden seitdem durch die Planer digital und im Regelfall direkt beim Landratsamt gestellt; Tendenz steigend. Für den Bauherrn entfällt dadurch die Abgabe der vorher üblichen Mehrfachfertigungen.“ Auch die Beteiligung der Fachstellen einschließlich der Standortkommune erfolgt seitdem ebenso digital durch das Landratsamt. Das bedeutet eine spürbare Zeitersparnis im Genehmigungsprozess.

Bereits im Jahr 2025 konnte zudem bereits eine leicht steigende Tendenz an Baugenehmigungsanträgen verzeichnet werden. So lagen die Zahlen knapp 10 % über dem Vorjahr. Die Verantwortlichen deuten dies als erste Anzeichen für ein Anspringen der Baukonjunktur. „Ich bin optimistisch, dass dieser Trend anhält.“ schließt Landrat Rößle.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus der jeweiligen Kommune bzw. im Bauamt des Landratsamtes Donau-Ries (E-Mail: bauverwaltung@lra-donau-ries.de). (dra)