Winterradeln

Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen

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Radfahren im Winter macht Spaß, hält fit und ist mit der richtigen Vorbereitung sicher – der ADFC Donau-Ries gibt praktische Tipps und fordert geräumte Radwege.

„Damit Radfahren auch in der kalten Jahreszeit sicher möglich ist und als attraktive Fortbewegungsart wahrgenommen wird, braucht es geräumte Radwege – auf dem Weg in die Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen,“ sagt Steffen Reddel, 1. Vorsitzender des ADFC Donau-Ries. „Doch Kälte, vereiste Strecken oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann. So geht ganzjährige Fahrradförderung in der Kommune und so klappt auch das Winterradeln", so der ADFC Donau-Ries.

Mit den folgenden fünf ADFC-Tipps ist jeder und jede gewappnet, auch im Winter sicher und mit Freude zu radeln.

 

  1. Langsam, vorausschauend und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden fahren – so hat man mehr Zeit zu reagieren. Es hilft, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und dadurch Stürze zu vermeiden. 

     

  2. Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zum Sturz. Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen und - generell - nicht abrupt bremsen.

     

  3. Etwas Luft aus dem Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.

     

  4. Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.

     

  5. Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht geräumte Radwege der zuständigen kommunalen Verwaltung per E-Mail, Telefon oder Online-Portal melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht. 

Mängelmelder des Landkreises immer eine gute Adresse

Wenn man nicht weiß, wer für den Radweg zuständig ist, kann man die Meldung auch über den Mängelmelder des Landkreises machen (https://www.donau-ries.de/verkehr/radverkehr/maengelmelder). Von dort wird dann die zuständige Kommune informiert und um entsprechende Handlung gebeten. Das gilt nicht nur für den Winterdienst, sondern generell für alle Mängel, die im Landkreis auf Radwegen festgestellt werden.

Winterdienst besonders wichtig für Radwege!

Winterliches Radfahren macht Spaß – wenn Radwege geräumt sind. Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, z.B. Durchgangsstraßen, Brücken, abschüssige Wege und dort, wo es schnell vereist. Denn vereiste, zugeschneite oder durch Matsch und Laub rutschige Wege sind für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders gefährlich. Hier sind die Kommunen in der Pflicht, Wege für den Radverkehr prioritär zu räumen. (dra)