Symbolbild Bild: pixabay
Die Stadtwerke Donauwörth möchten ihre Kunden darüber informieren, dass die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des aktuellen Corona-Konjunkturpaketes, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 7 Prozent auf 5 Prozent, bei der Wasser-Verbrauchsgebührenabrechnung für das gesamte Jahr 2020 berücksichtigt wird.

Diese Berücksichtigung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 erfolgt im Rahmen der üblichen Endabrechnung. Eine Zwischenablesung ist deswegen nicht notwendig. Besonderheiten im Rahmen der Jahresendablesung werden mit Zusendung des Ablesebriefes durch die Stadtwerke im Dezember mitgeteilt. (pm)