Vortrag

Änderungen im Verkehrsrecht: ADFC Donau-Ries informiert

Der Jurist des ADFC war per Videokonferenz aus Berlin zugeschaltet Bild: F. Salamena
Das Straßenverkehrsrecht wurde geändert, es hat neue Ziele erhalten, die den Rad- und Fußverkehr betreffen, die aber auch für Kommunen von besonderer Bedeutung sind und ihnen neue Möglichkeiten geben.

Das Thema ist hoch komplex und vielschichtig. Deshalb hatte der ADFC Donau-Ries den Juristen des ADFC Berlin zu einem öffentlichen Vortrag eingeladen. Alexander Besner-Lettenbauer war über Videokonferenz in den Saal des Bistro MEXX in Donauwörth zugeschaltet, weil er überraschend einen Termin in Berlin wahrnehmen musste. 

Das tat aber der Qualität und dem Informationsgehalt des Vortrages keinen Abbruch. Verständlich und klar erläuterte Besner-Lettenbauer die komplizierten rechtlichen Bestimmungen. Wann sind Schulwege „hoch frequentiert“? Was ist eine „qualifizierte Gefahr“? Wann zählen Maßnahmen für Radfahrer und Fußgänger als „Umwelt- und Klimaschutz“? Bisher galten als alleinige Ziele die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, jetzt werden sie in den Änderungen der StVO durch die Themen Verbesserung von Umwelt, Klimaschutz und Gesundheit sowie Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung ergänzt. 

Der ADFC Donau-Ries bedankte sich für den hochkomplexen und doch verständlichen Vortrag und für die rege Teilnahme. Anschließend nahm sich Besner-Lettenbauer viel Zeit für die Fragen, die zum Teil vorab eingereicht worden waren. Da ja jeder Teilnehmer gleichzeitig Fußgänger, Radler und Autofahrer ist, entstand eine lebhafte Diskussion über unterschiedlichste Aspekte der neuen Regelungen. (dra)