Seit Anfang des Monats - genauer gesagt seit der Stadtratssitzung vom 03. März - wird in Nördlingen öffentlich darüber diskutiert, ob die Segnung des Kraterbades bei der feierlichen Eröffnungsfeier überhaupt zulässig war. Anstoß der Diskussionen: Stadtrat Wolfgang Mussgnug (Grüne/Frauenliste) hatte die kirchliche Segnung des Kraterbades stark kritisiert. Er betonte, ein öffentliches Bad solle allen Menschen offenstehen – unabhängig von Religion – und religiöse Rituale hätten dort keinen Platz. Zwar zeigte sich dich Stadtverwaltung um Oberbürgermeister David Wittner überrascht, versprach allerdings die rechtliche Lage prüfen zu lassen - auch in Bezug auf künftige Veranstaltungen.
Religiöse Segnung gilt als völlig zulässig
In der gestrigen Stadtratssitzung wurde jetzt das Ergebnis der rechtlichen Untersuchung durch Oberrechtsrätin Nicole Schwarz vorgestellt. Demnach garantiere Art. 4 GG nicht nur die Freiheit, eine Religion auszuüben – die sogenannte „positive Religionsfreiheit“ – sondern schütze auch die Entscheidung, keiner Religion anzugehören, die „negative Religionsfreiheit“. Daraus ergebe sich die Pflicht des Staates, „in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral zu bleiben“. Religiöse Elemente während staatlicher Veranstaltungen seien erlaubt, solange sie „nicht verpflichtend sind“ und „nicht dominierend den staatlichen Akt prägen“.
Ein praktisches Beispiel liefert die Eröffnung des Kraterbades selbst: Die Segnung sei lediglich ein „untergeordneter Programmpunkt“ der Veranstaltung gewesen wurde „nicht einmal im Programmablauf verortet“. Wer nicht teilnehmen wollte, konnte sich problemlos zurückziehen, „ohne Nachteile befürchten zu müssen“. Weiter heißt es: In Bayern habe eine solche Segnung zudem einen „traditionellen/gesellschaftlichen Charakter“ und werde als „kulturell gewachsene Tradition“ verstanden. Unter diesen Bedingungen gelte eine freiwillige, untergeordnete Segnung im neutralen Rahmen in der Praxis als völlig zulässig.
PWG-Stadtrat Deffner bezieht Stellung
Zwar gab es nach der kurzen Präsentation durch Oberbürgermeister David Wittner keine konkreten Wortmeldungen - allerdings griff Alexander Deffner, Fraktionsvorsitzender der PWG das Thema noch einmal in der anschließenden Haushaltsrede mit auf. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass jemand in unseren Breitengraden Anstoß an einer Segnung finden könnte.“ Für ihn sei die Segnung Teil einer langen, gewachsenen Tradition: „Wir leben in einem Land, dessen Glaubensrichtung, Kultur, Traditionen und Geschichte über Jahrhunderte gewachsen ist.“ Gleichzeitig betont Deffner die hohe Toleranz unserer Gesellschaft: „Jeder kann glauben, was er will, niemand in diesem Land wird gezwungen irgendjemand oder irgendetwas anzubeten und es wird auch niemand ausgegrenzt.“ Die Neutralität des Staates dürfe nicht dazu führen, dass man eigene Werte und Traditionen infrage stelle oder sich gar dafür entschuldige.
Die Kritik zur Segnung aus der sogenannten „Demokratischen Mitte“ bewertet er als überzogen. „Das Ergebnis wird sein, dass normale Leute die ,Demokratische Mitte‘ nicht mehr ernst nehmen können, weil sie gar nicht mehr verstehen, wo eigentlich das Problem ist.“ Sein Fazit: Genau durch solche Diskussionen treibe man die Bürgerinnen und Bürger direkt in die Arme extremer Gruppierungen.