11. März 2021, 11:29
Landratsamt Donau-Ries

Vogelgrippe: Stallpflicht angeordnet

Symbolbild Bild: pixabay
Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände wurde bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung jetzt veranlasst.

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Die Risikogebiete erstrecken sich um Fließgewässer und stehende Gewässer im Abstand von jeweils 500 Meter vom Gewässerrand.

Als Risikogebiete wurden im Landkreis Donau-Ries die Fließgewässer Donau, Lech, Wörnitz, Eger, Schmutter und Zusam, sowie stehende Gewässer im nördlichen und südlichen Landkreis festgelegt (siehe Karte).

Karte der Risikogebiete. Bild: Landratsamt Donau-Ries

Ausbreitung soll durch Wildvogel-Monitoring erkannt werden

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel in Risikogebieten des Landkreises Donau-Ries halten, wird unter anderem eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Entweder sind die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem regendichten Dach mit „spatzendichten“ Seitenwänden, z.B. aus Maschendraht, zu halten. Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen Auflagen ist im Amtsblatt Nr. 10 ab Seite 10 zu finden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest aufgetreten. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Die gute Nachricht: „Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar“, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, so lange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten wird.

Keine infizierten Wildvögel im Landkreis gefunden

Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Dr. Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des H5N8-Virus zu verhindern.

Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, muss bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden – bei der zuletzt in den Jahren 2016/2017 grassierenden Geflügelpest lag die Zahl bundesweit bei über 900.000 Tieren. Präventivmaßnahmen durch Medikamente gibt es nicht. (pm)