Jagdverband

Mehr Gänse in Bayern: Warum Bejagung allein nicht ausreicht

Symbolbild. Bild: pixabay
Die Bestände von Wildgänsen haben in Bayern, und somit auch um Lech und Donau, in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Die Bestände von Wildgänsen haben in Bayern, und somit auch um Lech und Donau, in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Vor allem die Graugans breitet sich stark aus und ist längst nicht mehr nur an großen Gewässern anzutreffen, berichten Albert Reiner und Robert Oberfrank, die Vorstände des Jagdverbandes Donauwörth.

Auch in landwirtschaftlich geprägten Regionen und in Siedlungsnähe kommt es zunehmend zu Konflikten. Fraßschäden auf Feldern, verschmutzte Uferbereiche und Nutzungskonflikte nehmen vielerorts spürbar zu.

Oft wird in diesem Zusammenhang eine intensivere Bejagung gefordert. Doch allein mit jagdlichen Mitteln lässt sich die Entwicklung nur begrenzt steuern. Die hohe Reproduktionsrate der Gänse führt dazu, dass Bestände trotz Bejagung weiter anwachsen können. Daher rückt ein anderer Ansatz stärker in den Fokus: die Entnahme oder Behandlung von Gelegen, also ein Eingriff bereits während der Brutzeit zur gezielten Begrenzung des Nachwuchses.

In der Praxis werden die Eier dabei entweder entnommen oder so behandelt, dass sich kein Embryo weiterentwickeln kann. Häufig werden sie angestochen. Die Eier verbleiben anschließend im Nest, damit die Altvögel weiterbrüten und kein Ersatzgelege anlegen.

Diese Maßnahme gilt als wirksam und tierschutzgerecht, da sie frühzeitig ansetzt und spätere Eingriffe reduziert. Allerdings ist sie rechtlich klar geregelt. In Bayern ist hierfür grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zudem müssen Maßnahmen fachgerecht erfolgen und setzen genaue Artenkenntnis voraus. Der Schutz anderer Vogelarten hat oberste Priorität.

Grundsätzlich gilt: Eingriffe in Gelege sind bei wildlebenden Vogelarten ohne behördliche Genehmigung unzulässig. Wer Eier aus Nestern entnimmt oder beschädigt – etwa auch bei häufig vorkommenden Arten wie der Stockente – macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist daher in jedem Fall zwingend erforderlich. (dra)