Jagdverband

Früher Start ins Jagdjahr sorgt für Kritik

Symbolbild Reh. Bild: pixabay
Mit dem April hat auch das neue Jagdjahr begonnen. Diesmal gibt es jedoch eine Neuerung, die auf Kritik beim Jagdverband stößt. Daher wird an die Verantwortung der Jäger appelliert.

Mit dem 1. April hat in Bayern traditionell das neue Jagdjahr begonnen – heuer allerdings unter besonderen Vorzeichen. Zeitgleich trat eine überarbeitete Fassung des Jagdgesetzes in Kraft, die bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt hatte. Im Mittelpunkt der Kritik steht vor allem eine Änderung: Die Jagdzeit auf Rehwild beginnt künftig bereits am 16. April und damit rund zwei Wochen früher als bisher.

Begründet wird diese Vorverlegung mit der zunehmend verlängerten Vegetationsperiode. Aus wildbiologischer Sicht stößt diese Argumentation jedoch auf erhebliche Bedenken. Denn gerade im April sind viele Rehe noch von den Strapazen des Winters gezeichnet. Ein graues, struppiges Fell ist dabei nur ein äußeres Merkmal – entscheidend sind die inneren Prozesse. Der Organismus befindet sich noch in der Regeneration, der Bedarf an frischer, nährstoffreicher Äsung ist entsprechend hoch.

Bereits im Vorfeld hatte der Bayerische Jagdverband (BJV) eindringlich vor einer weiteren Ausweitung der Jagdzeiten gewarnt – jedoch ohne Erfolg. Die nun beschlossene frühere Freigabe der Rehwildjagd wird dort als „schwerer Fehler“ bewertet. Kritisiert wird insbesondere, dass sich der Jagddruck zunehmend ausdehnt: Während die Jagd im Frühjahr immer früher beginnt, fehlen dem Wild im Winter weiterhin ausreichende Ruhephasen.

Appell an die Jägerschaft: Waidgerechtigkeit und Respekt vor dem Wild

„Wildruhe ist kein politisches Verhandlungsgut, sondern eine biologische Notwendigkeit“, heißt es aus Verbandskreisen. Fachleute warnen zudem vor möglichen Folgewirkungen: Ein zu früher Jagddruck könne dazu führen, dass das Wild seinen erhöhten Nährstoffbedarf verstärkt über frische Knospen deckt – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Waldbild. Argumente der Befürworter, etwa eine nachhaltige Reduzierung der Wildbestände, seien bislang wissenschaftlich nicht überzeugend belegt.

Unabhängig von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten appellieren die Vorstände des Jagdverbandes Donauwörth, Albert Reiner und Robert Oberfrank, an die Verantwortung der Jägerschaft. Der gesetzlich festgelegte Jagdbeginn bedeute nicht zwangsläufig, dass dieser Termin auch ausgeschöpft werden müsse. Der Appell ist klar: Die Jagd im April sollte nur dort erfolgen, wo sie auch biologisch vertretbar ist. Waidgerechtigkeit und der Respekt vor dem Wild – insbesondere in der sensiblen Phase nach dem Winter – müssten weiterhin oberste Priorität haben.

Weniger Bürokratie durch Abschussplanfreiheit

Neben der Vorverlegung der Jagdzeit bringt die Gesetzesnovelle eine weitere zentrale Neuerung mit sich: die Möglichkeit der sogenannten Abschussplanfreiheit. Damit soll die Eigenverantwortung der Grundeigentümer gestärkt werden und Bürokratie abgebaut werden. Aiwanger: „Wir setzen auf Vertrauen in die Jäger und Jagdgenossen vor Ort statt auf starre Vorgaben. Ziel sei es, waldverträgliche Wildbestände zu schaffen und zu erhalten. Grundlage bleibt ein individueller Waldbegang, das Vegetationsgutachten (Verbissgutachten) besteht weiterhin. Künftig soll ein individuelles Jagdkonzept die Rehwildentnahme regeln – konkrete Muster oder Erfahrungswerte liegen hierzu allerdings noch nicht vor.

Auch die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht ist Teil der Reform und dürfte die Diskussionen zusätzlich anheizen. Darüber hinaus wurden weitere Regelungen zur Hege angepasst, Jagdzeiten angepasst und Formulierungen redaktionell überarbeitet. (dra)