Am Freitag wurde gegen drei Jugendliche, ein 19-Jähriger aus Donauwörth, ein 18-Jähriger aus Asbach-Bäumenheim und ein 16-Jähriger aus Kaisheim, am Amtsgericht Nördlingen ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung geführt. Gegen die zwei älteren Angeklagten stand noch der Vorwurf des Drogenbesitzes und -handels im Raum.
Zum Ende der Verhandlung verhängte Richter Dr. Kern, Direktor des Amtsgerichts Nördlingen, gegen den 19-Jährigen eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Als Bewährungsauflage wurde unter anderem ein absolutes Drogenverbot verhängt, welches durch drei Drogenscreenings nachgewiesen werden muss. Diese können jederzeit vom Gericht verlangt werden, die Kosten trägt der Verurteilte. Dazu kommt noch eine ambulante Suchttherapie.
Gegen den 18-jährigen Angeklagten wurde eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie zwei Wochen Dauerarrest verhängt. Zusätzlich muss er ein Beratungsangebot wahrnehmen. Der jüngste Angeklagte bekam vier Wochen Dauerarrest.
Date-Falle mit Elektroschocker
Angeklagt waren die drei Jugendlichen der gemeinsamen schweren Körperverletzung. Im April 2025 hatten sich die beiden Älteren als Mädchen ausgegeben und wollten so einen Pädophilen in die Falle locken. Für den 14. Juni 2025 wurde in der Zirgesheimerstraße in Donauwörth ein Treffen vereinbart. Dort erschien jedoch ebenfalls ein Jugendlicher, der von den drei Tätern angegriffen und mit einem Elektroschocker – unter anderem gegen die Schläfe – malträtiert wurde.
Zusätzlich wurden bei den beiden älteren Angeklagten daheim noch Drogen – Haschisch, Amphetamin, Marihuana, Kokain – sowie knapp 2.000 Euro Bargeld gefunden. Zudem wurden in Haaranalysen des 18- und 19-Jährigen Spuren von Drogenkonsum nachgewiesen. „Ein bisschen arg viel für einen Jugendlichen“, bemerkte Dr. Kern bei der Haaranalyse des 19-Jährigen.
Urteil als letzter Warnschuss
Dass alle drei Angeklagten die Vorwürfe vollumfänglich einräumten und bereits im Vorfeld Beratungs- und Suchtangebote wahrgenommen hatten, wurde bei der Strafbemessung berücksichtigt. Zudem verlas der jüngste Angeklagte noch einen Entschuldigungsbrief im Gerichtssaal: „Ich habe schnell erkannt, dass das eine dumme Idee war. Ich will mich entschuldigen und bereue meinen Fehler.“ Allerdings waren alle drei vorher schon wegen verschiedener Vergehen auffällig geworden.
Dementsprechend energisch sprach Dr. Kern den Angeklagten nach der Urteilsverkündung ins Gewissen. „Das Urteil ist noch aus der Kategorie sehr milde. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft waren nicht abwegig. Aber das Verhalten nach der Tat und hier ermöglicht es, dass wir diesen Weg gerade noch – noch – gehen.“ Dr. Kern ging in der Urteilsbegründung sogar noch einen Schritt weiter: „Das war heute ein Urteil, dass für mich untypisch ist. Die Tat wäre eine Jugendstrafe wert gewesen.“