Die 63-Jährigen Verursacherin missachtete die Vorfahrt der in Richtung Schrattenhofen fahrenden und somit vorfahrtsberechtigten 26-jährigen Pkw-Fahrerin. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge im Einmündungsbereich, wobei die Geschädigte mit ihrem Fahrzeug erst im Graben zum Stehen kam.
Durch den Anstoß wurde keiner der Beteiligten trotz ausgelösten Frontairbags verletzt. Es entstand hoher Sachschaden, da beide Fahrzeuge aufgrund wirtschaftlichen Totalschadens nicht mehr fahrbereit waren. Die Unfallfahrzeuge wurden sodann durch eine beauftragte Firma abgeschleppt. Gegen die 63-jährige Verursacherin wird nun eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige erstellt.(dra)