Eine Umleitung wird nicht eingerichtet. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle möglich. Die Stadt Nördlingen ist als zuständige Verkehrsbehörde nicht für die Durchführung der Baumaßnahme verantwortlich, bittet jedoch alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und möglichen Beeinträchtigungen.(dra)