Förderung

Sportförderung 2026 Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale: Frist bis 2. März

Symbolbild. Bild: pixabay
Sport- und Schützenvereine müssen Anträge auf die Vereinspauschale bis 2. März 2026 einreichen. Formulare sind online oder als PDF verfügbar.

Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 2. März 2026 bei der Behörde vorliegen müssen. Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de/sport entweder zum Download oder als digitale Onlineformulare zur Verfügung. 

Alle Onlineformulare finden Sie auch unter www.donau-ries.de/online. Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die auf der gleichen Seite veröffentlichte Anlage „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ dem Antrag beizulegen.

Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im Bayernportal eingestellt. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Online-Formular: https://yourls.donau-ries.de/vereinspauschale 

Ergänzend hierzu besteht ab dem Förderjahr 2026 auch die Möglichkeit einen Onlineantrag über https://vereinspauschale.de einzureichen. Hierfür ist eine einmalige Freischaltung für die Anmeldung Ihres Vereins seitens des Landratsamtes Donau-Ries notwendig. 

Für Rückfragen wird um Kontaktaufnahme gebeten. Zusätzlich zum Online-Angebot steht auch 2026 wieder in gewohnter Weise auch ein ausfüllbares PDF-Antragsformular zur Verfügung.

Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Gegenüber dem Förderjahr 2025 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen: 

• DFB-Vereinsmanager C Gesamtverein, Fußball
• DOSB-Trainer/in B Leistungssport, Dart 

Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt Ihnen Frau Sabine Erdle Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries). 

Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original oder auf elektronischem Wege (digitale Lizenz/Kopie der Lizenz), bis spätestens 02.03.2026 beim zuständigen Landratsamt einzureichen.  Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (dra)