Hintergrund ist die umfassende Sanierung der Kreisstraße DON 27, die von Kaisheim über Hafenreuth bis Leitheim führt und unter anderem auch die Bernhardisiedlung anbindet. In mehreren Bauabschnitten sind im Investitionsprogramm des Landkreises dabei in den Jahren 2025 und 2026 unter anderem der Neubau der Weiherbachbrücke, die Erneuerung von Versorgungsleitungen, der Neubau des Geh- und Radweges sowie der verkehrssichere Ausbau der Kreisstraße zwischen Kaisheim und der Bernhardisiedlung vorgesehen.
Landrat Stefan Rößle betont: „Wir nehmen Rückmeldungen aus der Bevölkerung vor Ort grundsätzlich ernst und erkennen natürlich, dass Anlieger, in diesem Fall insbesondere der Bernhardisiedlung, durch unsere Baumaßnahmen betroffen sind. Dabei muss selbstverständlich dem Thema sichere Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.“
Bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen müssen generell eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden. In der Regel wird dabei ein Bauverfahren gewählt, das die kürzeste Bauzeit und den Schutz der Beteiligten gewährleistet. Eine nur halbseitige Sperrung der Kreisstraße war vorliegend nicht möglich, da dies unter anderem zu Mehrkosten, Verzögerungen und einer schlechteren Ausbauqualität geführt hätte und zudem der gesetzlich geforderte Sicherheitsabstand nicht hätte eingehalten werden können. Außerdem wären einige Maßnahmen wie beispielsweise die Verrohrung des Kaibachs so nicht umsetzbar gewesen.
Um die Baumaßnahme zu beschleunigen und die Belastungen so gering wie möglich zu halten wurde auch bereits die Kolonnenstärke erhöht.
Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge ist sichergestellt und abgestimmt
Wie bei jedem Eingriff in den Straßenverkehr wurde im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anordnung nach den rechtlichen Vorgaben erstellt, die an alle betroffenen Stellen, unter anderem Polizei, Gemeinden, große Gewerbebetriebe, Busunternehmen, Staatliche Bauämter sowie die Integrierte Leitstelle (ILS) weitergegeben wurde. Diese haben die bevorstehende Sperrung dann in ihre Planungen übernommen. Die ILS Augsburg koordiniert im Notfall überörtlich die Rettungswege für Feuerwehr oder den Rettungsdienst. Darüber hinaus wurden zusätzlich auch der lokale Rettungsdienst sowie die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt informiert, woraufhin auch die Alarmplanung für die Feuerwehren in Absprache mit dem Kreisbrandrat, dem zuständigen Kreisbrandinspektor und dem zuständigen Kreisbrandmeister bereits entsprechend angepasst wurden. So wird sichergestellt, dass die Hilfsfrist trotz der Sperrung eingehalten werden kann.
Im vorliegenden Fall werden für die Dauer der Sperrung beispielsweise für den Bereich Bernhardisiedlung vorrangig andere Feuerwehren eingeplant.
Die ILS Augsburg bestätigte auf Nachfrage, dass durch die Straßensperrung kein Problem mit der Erreichbarkeit der Bernhardisiedlung bestehe. Eine Erreichbarkeit sei durch die umliegenden Rettungstransportwagen in Monheim, Harburg, Donauwörth und Rennertshofen sowie in kritischen Fällen gegebenenfalls durch die drei Rettungshubschrauber in Augsburg, Ingolstadt und Dinkelsbühl sichergestellt. Im Übrigen wurde die Marktgemeinde Kaisheim von Seiten des Landratsamtes bereits am Donnerstag, 12. Februar über die bevorstehenden Arbeiten samt Straßensperrung schriftlich informiert. (dra)