Informationsveranstaltung

Waffenrecht im Fokus: Jäger sensibilisiert

Dr. Michael Pießkalla informiert über aktuelle Entwicklung im Jagdwaffenrecht. Bild: Robert Oberfrank
In einem Seminar des Jagdverband Donauwörth wurden praxisnah Risiken und rechtliche Fallstricke aufgezeigt. Dafür konnte der Münchner Fachanwalt Dr. Michael Pießkalla gewonnen werden.

Im Rahmen eines gut besuchten Seminars hat Dr. Michael Pießkalla, Fachanwalt aus München, die Jägerinnen und Jäger des Jagdverbandes Donauwörth über aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Aspekte des Waffenrechts informiert. Dabei wurde deutlich: Die Anforderungen an Waffenbesitzer sind hoch – und Verstöße können schnell schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Mittelpunkt standen insbesondere die Themen waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG). Anhand anschaulicher Beispiele zeigte der Referent, wie rasch Zweifel an der Zuverlässigkeit entstehen können – etwa durch Verstöße bei der Aufbewahrung, durch (schon geringen) Alkoholkonsum im Zusammenhang mit Waffen oder auch durch verfassungsfeindliche Auffälligkeiten.

Vor allem Praxisbeispiele von Interesse

Großes Interesse fanden zudem typische Situationen aus dem jagdlichen Alltag: So können bereits ein geselliges Schüsseltreiben mit anschließendem Umgang mit Waffen, Umwege auf dem Heimweg oder der Transport von Waffen bei alkoholisiertem Jagdscheininhaber rechtlich problematisch werden. Entscheidend ist dabei stets, dass Waffen nicht zugriffsbereit sind, der Transport einem klaren Zweck dient und die sichere Verwahrung gewährleistet bleibt.

Dr. Pießkalla verstand es, die komplexe Materie mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Praxisbezug anschaulich zu vermitteln. Die zahlreichen Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Erfahrungen einzubringen.

Die zentrale Botschaft des Abends war eindeutig: Waffenrechtliche Verantwortung endet nicht mit dem letzten Schuss – sondern erst mit der ordnungsgemäßen Verwahrung der Waffe. (dra)