Der Kaufvertrag zwischen Stadt und Erwin Müller ist bislang noch nicht endgültig abgeschlossen. Warum sich der Verkauf verzögert
Donauwörth - Im März haben Vertreter der Erwin Müller Real Estate GmbH ihre weiter ausgearbeiteten Pläne zur künftigen Nutzung des Tanhauses dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt. Das Gremium hatte damals in den Punkten Stellplatzablöse, Abweichungen von der Altstadtsatzung, Übereinstimmung mit Bauplanungsrecht und Abstandsflächen seine Zustimmung erteilt. Vertragliche Details, die unter anderem den Erhalt des Stadtsaales einschließlich eines Vorbelegungsrechtes für die Stadt Donauwörth sichern, wurden abgestimmt.
Es kristallisierte sich in den vergangenen Monaten nun verstärkt heraus, dass es sich beim Gebäude in mehrerlei Hinsicht um ein problematisches Bauwerk handelt, teilt die Stadt Donauwörth nun mit. Deshalb konnte der Kaufvertrag bislang noch nicht endgültig abgeschlossen werden.
Gebäude und Baupläne aus den 70ern stimmen nicht überein
Es hat sich beispielsweise herausgestellt, dass das Bestandsgebäude an mehreren Stellen von den Bauplänen aus dem Jahr 1973 sowie den Plänen einer Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1983 abweicht. Das Gebäude wurde also zum einen in der Bauzeit von 1973 bis 1975 teils anders errichtet, als genehmigt, zum anderen sind in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Umbauten und Einbauten hinzugekommen. Dies hat unter anderem Folgen für die Frage nach dem Bestandschutz, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Deswegen wurde in den vergangenen Wochen der Ist-Zustand erfasst und es wurden Bestandspläne vom gesamten Gebäude angefertigt.
Bestandsschutz- und brandschutztechnische Fragen sind noch zu klären
"Dem Stadtrat sind die neu aufgetretenen Schwierigkeiten ebenso wie der Kaufinteressentenseite bekannt", so heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Die vor einem Jahr getroffene Zielsetzung - Belebung des Tanzhauses und damit der Innenstadt, durch Verkauf an die Erwin Müller Real Estate GmbH – ist beiderseits unverändert. Die sich jetzt darstellende Situation bringt jedoch eine weitere zeitliche Verzögerung mit sich, da die bestandsschutz- und brandschutztechnischen Fragen im Vorfeld zu klären sind. Ein positiver Vorbescheid hinsichtlich Stellplätzen, Abweichungen von der Altstadtsatzung, Abstandsflächen und bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit wurde zwischenzeitlich erteilt, nach Prüfung durch die beteiligten Fachstellen. (pm)