Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Tempo 20 in der Nördlinger Altstadt
Im Rahmen des „Verkehrskonzepts Altstadt“ hat der Nördlinger Stadtrat beschlossen, die Altstadt als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzustufen. Damit gilt nun Tempo 20 innerhalb der Stadtmauern.