1. April 2020, 13:29
Wegen Corona

Neuregelung von Hartz IV

Bild: DRA
Niemand soll aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten. Ein neues Sozialschutzpaket erleichtert daher vorübergehend den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung (Hartz IV). Ansprechpartner sind die Jobcenter.

Grundsicherung erhalten Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu bestreiten und die die erforderliche Hilfe nicht von anderen, vor allem von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, erhalten. Das kann nun auch für Selbständige oder Bezieher von Kurzarbeitergeld der Fall sein. Ab sofort gelten die folgenden Erleichterungen: 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft, inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Fortzahlung erfolgt unbürokratisch automatisch.

Allgemeines

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit. 

Aktuelle Informationen und Sonder-Hotline

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung 

Ab sofort ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 08 00 / 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden. Weiter ist das Jobcenter Donau-Ries auch unter folgender Rufnummer erreichbar: 09 06  / 78 87 70 (pm)