Wo die 2G-Regel gilt, haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, ein Test reicht nicht. Bild: pixabay
Ab dem 8. Dezember gilt für den bayerischen Einzelhandel die verschärfte 2G-Regelung. Konkret bedeutet das, dass lediglich genesene und geimpfte Personen Zugang zu den jeweiligen Geschäften haben.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation werden die Corona-Richtlinien noch einmal verschärft. Ab dem 8. Dezember gilt deshalb für den Einzelhandel in Bayern die 2G-Regelung. Das heißt konkret: Lediglich Geimpfte und Genesene haben ab Mittwoch Zugang zu den entsprechenden Geschäften. Mit dieser Regelung setzt die Bayerische Staatsregierung einen Beschluss vom 02.12.21 um. Doch auch hier gibt es Ausnahmen - die sogenannten Geschäfte des täglichen Bedarfs (siehe Infokasten). Außerdem sind Kinder unter 12 Jahren nicht von dieser Regelung betroffen. Wir haben mit Einzelhändlern aus der Region über die anstehende 2G-Regelung, ihre Umsetzung und die möglichen Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Menschen in der Vorweihnachtszeit gesprochen. 

Expert Arndt / Donauwörth:

Wie Geschäftsführer Daniel Wagner erklärt, werden die Kassenkräfte direkt am Eingang auch für die Kontrolle der entsprechenden Impf- oder Genesenen-Nachweise zuständig sein. "Für uns bedeutet das natürlich einen großen Mehraufwand. Trotzdem wollen wir all unseren Kunden gerade in der Vorweihnachtszeit ein tolles Einkaufserlebnis bieten", so Wagner. Als Teil des Expert-Konzerns ist die Filiale in Donauwörth mittlerweile auch Teil einer bundesweiten Kampagne der Berliner Werbeagentur Antoni. Mehr als 150 Unternehmen werben am 7. Dezember gemeinsam unter #ZusammenGegenCorona für die Corona-Schutzimpfung. Dafür ändern die Unternehmen ihre Logos zum Thema Impfen ab. Am Beispiel von Expert Arndt heißt der Firmenslogan deshalb "Mit den besten Impfehlungen". Daniel Wagner erklärt: "Wir wollen uns mit der Teilnahme an der Kampagne klar positionieren und hoffen, dass wir einige Kunden damit erreichen." 

WOHA / Donauwörth:

Auch für das WOHA in Donauwörth bedeutet die verschärfte 2G-Regelung große Einschränkungen und viel Aufwand für die Mitarbeiter*innen. Um einen möglichst reibungslosen Verlauf zu garantieren, wird deshalb ab Mittwoch nur noch der Haupteingang geöffnet sein. Dort wird eine kleine Check-in-Station aufgebaut, wo Mitarbeiter*innen die entsprechenden Dokumente kontrollieren. Außerdem hat man bei WOHA eine Möglichkeit gefunden, auch weiterhin für Kund*innen da zu sein, die nicht geimpft oder genesen sind. "Per Telefon ist eine Bestellung möglich, die unsere Mitarbeiter*innen dann im Gebäude zusammensuchen und gesammelt an den Eingang bringen. Damit können weiterhin alle Kundinnen und Kunden ihre Weihnachtsgeschenke bei uns kaufen", erklärt Marketingchef Jürgen Raab. Zwar sei diese Aktion mit einem großen Mehraufwand verbunden, man wolle in dieser schwierigen Zeit jedoch für alle da sein, so Raab weiter. 

Mode Lettenbauer / Nördlingen:

Vanessa Stumpf, Inhaberin vom Modehaus Lettenbauer in Nördlingen, ist sich sicher: "Obwohl der Dezember durch das Vorweihnachtsgeschäft traditionell der umsatzstärkste Monat im ganzen Jahr ist, rechne ich durch die verschärften Regelungen mit Einbußen von mindestens 50 Prozent." Dabei verweist sie auch auf Beispiele aus Baden-Württemberg, wo der Einzelhandel bereits seit Längerem von dieser Regelung betroffen sei. Um den Kundinnen  und Kunden trotzdem ein schönes Einkaufserlebnis zu bieten, wird neben dem herkömmlichen Einkauf auch weiterhin Click&Collect möglich sein. "Wir haben auf unserer Website zum Glück eine große Auswahl unseres Sortiments. Auch Nicht-Genesene oder Geimpfte können sich hier inspirieren lassen und die Kleidungsstücke vor Ort abholen", erklärt Vanessa Stumpf. 

Plank Lederwaren und Raumausstattung / Oettingen: 

Auch bei Plank Lederwaren in Oettingen rechnet man für die kommenden Wochen mit Einbußen von mindestens 50 Prozent - die Situation rund um das Weihnachtsgeschäft sei fast mit dem Lockdown im letzten Jahr vergleichbar, heißt es vonseiten der Inhaberin. Für sie stellt sich die Situation rund um die Kontrollpflicht der Nachweise besonders schwierig dar, auch weil aktuell nur eine Mitarbeiterin angestellt ist. Sollte es deshalb im Verkaufsraum zu Verzögerungen und längeren Wartezeiten kommen, bittet das Team bereits im Voraus um Verständnis. 

"Geschäfte des täglichen Bedarfs"

In diesen Geschäften gilt auch ab dem 08.12.2021 kein 2G: 

  • Lebensmittelhandel
  • Getränkemarkt
  • Reformhaus
  • Babyfachmarkt
  • Apotheke
  • Sanitätshaus
  • Drogerie
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstelle
  • Zeitungsverkaufsstelle
  • Buchhandlung
  • Blumenfachgeschäft
  • Tierbedarfsmarkt
  • Futtermittelmarkt
  • Großhandel
  • Gartenmarkt
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Schuhläden (gilt nur für Bayern)