Symbolbild. Bild: pixabay
Bereits am 25. April fand die jährliche Kinderschutzkonferenz im Sitzungssaal des Landratsamtes in Donauwörth statt. U.a. war Familienrichter René Doppelbauer als Redner geladen.

Am 25.04.2023 fand die jährliche Kinderschutzkonferenz, organisiert von KoKi (koordinierende Kinderschutzstelle,) im Sitzungssaal des Landratsamtes in Donauwörth statt. Ca. 70 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus unterschiedlichen Institutionen interessierten sich für die Fachvorträge zu den rechtlichen Grundlagen und den pädagogischen Handlungsmöglichkeiten bei gefährdetem Verhalten von Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Alltag.

Richter Doppelbauer erläutert rechlichen Rahmen

Der Familienrichter Herr René Doppelbauer vom Amtsgericht Nördlingen erläuterte die gesetzlichen Grundlagen der Freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Abwendung von erheblichem selbst- oder fremdgefährdetem Verhalten Minderjähriger in verschiedenen pädagogischen Einrichtungen. Richter Doppelbauer zeigte einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel Festhalten, Einschluss im Time-Out-Raum, verschließen der Zimmertür, usw. auf, die der Genehmigungspflicht des Gerichtes unterliegen, wenn sie über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig und in nicht altersgerechter Weise erfolgen. Abschließend zeigte der Referent den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens bei freiheitsentziehende Maßnahmen auf.

Ein Blick aus pädagogischer Perspektive

Im Anschluss beleuchtete Frau Dipl. Päd. Kerstin Müller das Thema aus pädagogischer Perspektive. Mit der Metapher „Lernen ist wie das Bauen einer Autobahn“ zeigte sie den Teilnehmenden auf , wie sich Verhaltens- bzw. Lernmuster verfestigen. Frau Müller startete ihren interaktiven Vortrag mit einer kleinen Umfrage zur Einschätzung von Eingriffen des pädagogischen Personals in ausgewählten Alltagssituationen in Kindertageseinrichtungen. Als Bausteine für einen sicheren Handlungsrahmen in Einrichtungen für Kinder nannte Frau Müller „Regeln und Grenzen, Klarheit und Transparenz, entwicklungspsychologisches Wissen, Stress und Regulationsfähigkeit und eine zielgerichtete Alltagsgestaltung.“ Die Referentin stellte eine Methode vor, wie ein Kind bei verletzendem Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen begleitet werden kann. Zum Schluss ihres Vortrags betonte Frau Müller die Notwendigkeit der Reflexion einer solchen Krisensituation im Team, mit dem Kind und mit den Eltern. (pm)