7. Juni 2023, 13:31
Gerichtsverhandlung

Betroffener im Hepatitis-C-Prozess: "Ein Stück Lebensqualität ist nicht mehr vorhanden"

Das Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen Anästhesisten Dr. R. hat begonnen. Links im Bild sein Verteidiger David Herrmann. Bild: Mara Kutzner
Auch am 7. Verhandlungstag am Augsburger Landgericht schildern Betroffene, wie sich ihre Hepatitis-C-Infektion ausgewirkt hat, und welche Folgen sie bis heute mich sich tragen. Ein Urteil im Prozess wird bereits Ende Juni erwartet.

Seit Ende April wird vor der 3. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Christoph Kern das Verfahren gegen einen ehemaligen Donauwörther Anästhesisten geführt. Ihm wird vorgeworfen, vor bereits sechs Jahren beim Missbrauch von Anästhesiemitteln, die er erst den Patient*innen, und dann sich selbst verabreichte, mehr als 50 Menschen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert zu haben. 

 

Betroffene berichten von psychischen Folgen

Am Mittwochvormittag berichteten erneut mehrere Zeug*innen vor Gericht von ihren Erlebnissen und Folgen der Infektion. Zwar hätten sie keine körperlichen Schäden, psychisch sei die Situation aber bis heute noch belastend. Eine Frau schilderte unter Tränen, sie habe panische Angst, wenn sie nun zu einem Arzt müsse. Eine andere erzählt, dass sie bei Untersuchungen und Operationen immer angeben und sich rechtfertige müsse, woher das Hepatitis-C-Virus komme. Auch ihre Versicherung verlange regelmäßig einen negativen Test.

Alle Patient*innen, die vom Fall betroffen sind, wurden mittlerweile medikamentös behandelt. Das Virus ist bei niemandem mehr nachweisbar. "Das Medikament hat Gott sei Dank hervorragend angeschlagen", bestätigt ein Betroffener auf Nachfrage des Gerichts. Trotzdem sagt der Mann, seine Leistungsfähigkeit sie zurückgegange: "Ich bin weniger belastbar, ein Stück Lebensqualität ist nicht mehr vorhanden." Laut Experten grenzt es an eine nahezu 100-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass das Virus bei den Betroffenen nie wieder zurückkomme. 

Urteil wird früher als geplant gefällt 

Nach der umfangreichen Beweisaufnahme soll die Verhandlung am 22. Juni fortgeführt werden. Auf weitere Aussagen von Betroffenen möchte das Gericht allerdings verzichten. Das Erlebte vor Gericht erneut Revue passieren zu lassen, sei für die Betroffenen sehr hoch, so der Vorsitzende Richter. Am 22. Juni werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erwartet. Am 30. Juni soll das Urteil gesprochen werden.