Wegen Corona geschlossen: Restaurants, Gaststätten und Hotels sind seit Monaten zu. Bild: NGG
Die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Virus-Pandemie beinhalten erhebliche Einschränkungen des Gaststättengewerbes. Zudem erlischt die Gaststättenerlaubnis, wenn ein Betrieb ein Jahr geschlossen hat.

Einige besonders betroffene Gewerbebetriebe (z. B. Diskotheken, Bars) konnten im Freistaat Bayern bereits seit dem 16.03.2020 bis heute dauerhaft nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang öffnen. Wenn ein Gastronomiebetrieb ein Jahr lang geschlossen hat, erlischt in der Regel die Gaststättenerlaubnis.

„Um die sowieso stark beanspruchten und geforderten Unternehmerinnen und Unternehmer zu entlasten, hat die Stadt Nördlingen daher beschlossen die auslaufenden Konzessionen unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation automatisch bis zum 31. August 2022 zu verlängern“, so Oberbürgermeister David Wittner.

Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat. (pm)