Symbolbild Bild: pixabay
Das am 11. Februar 2021 festgelegte Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in der Ortschaft Zwerchstraß wird ab sofort aufgehoben. Die Stallpflicht für Geflügel ist nach wie vor gültig.

Der Fachbereich Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen hatte aufgrund eines Ausbruchs des Virus H5N8 zum Schutz des Geflügels einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Da die Verfügung nun durch den Nachbarlandkreis offiziell aufgehoben wurde, konnte auch das Beobachtungsgebiet in der angrenzenden Donau-Rieser Ortschaft Zwerchstraß aufgehoben werden. Es wird jedoch auf die nach wie vor bestehende Stallpflicht für Geflügel hingewiesen. (pm)