Symbolbild. Bild: pixabay
Im Nachbarlandkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden erste Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Das Beobachtungsgebiet zieht sich bis in den Landkreis Donau-Ries, genauer gesagt in die Ortschaft Zwerchstaß.

In einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Gemeinde Treuchtlingen, ist die Vogelgrippe (Geflügelinfluenzavirus H5N8) festgestellt worden. Das festgelegte Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch in den Landkreis Donau-Ries, es ist allerdings nur die Ortschaft Zwerchstraß betroffen.

Dies ist der erste Nachweis des aktuell auftretenden Erregers in der Region. Nachdem bereits in den bayerischen Landkreisen Haßberge, Landsberg am Lech, Passau, Bayreuth und Starnberg, dieses Virus nachgewiesen wurde, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis es auch in der Region auftritt.

Seit September 2020 breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Die Krankheit ist für Geflügel hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände wurde eine Allgemeinverfügung für die Ortschaft Zwerchstraß erlassen, in der die Haltung von Geflügel in Ställen und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen angeordnet wurde. Zudem wurden Börsen und Märkte, sowie ähnliche Veranstaltungen verboten, bei denen alle Arten von Vögeln verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Anordnung wird spätestens mit dem Nachweis des Erregers im Nachbarlandkreis deutlich.

Die aktuell auftretende Variante H5N8 stellt keine Gefahr für Menschen oder andere Haustiere dar. Krankheitsfälle treten ausschließlich bei Geflügel auf, dennoch wird aus hygienischen Gründen und um die Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, empfohlen verendete Wildvögel unberührt zu lassen. (pm)