Symbolbild. Bild: pixabay
Seit 28. Oktober kam es in Bayern zu insgesamt vier Geflügelpest-Ausbrüchen. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Donau-Ries, wie auch alle anderen bayerischen Landratsämter, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel (für Geflügelhaltung die mehr als 1000 Tiere halten gelten diese Regelungen immer) erlassen, womit sowohl gewerbliche als auch private Halter angesprochen sind.

In Bayern wurde am 28.10.2022 ein erster HPAI (hochpathogene aviäre Influenza/Geflügelpest)–Ausbruch in einer kleinen Hobby-Entenhaltung im Landkreis Miltenberg bestätigt. Seitdem gab es in Bayern insgesamt drei weitere Ausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen. Zusätzlich mussten in Bayern eine Reihe von Geflügelhaltungen amtlich auf HPAI untersucht werden, da diese über den Zukauf von Tieren Kontakt zu Ausbruchsbetrieben in Nordrhein-Westfalen hatten. Diese Untersuchungen verliefen bislang negativ.

In Norddeutschland kam das Geflügelpestgeschehen über die Sommermonate, anders als in früheren Jahren, nicht zum Erliegen. Seit Juni 2022 sind in Deutschland 294 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt worden; überwiegend bei Koloniebrütern in den Küstenregionen (Seeschwalben, Möwen, Kormorane, Basstölpel), sowie bei Gänsen, Enten und Schwänen. Außerdem wurden seitdem 63 Ausbrüche von HPAI in Geflügelbeständen gemeldet, vorwiegend in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, aber nun auch in Rheinland-Pfalz, Hessen und die vier genannten in Bayern. Als Einschleppungswege in die Betriebe wurden ermittelt: Zukauf von Geflügel, Kontakt zu Wildtieren und Infektion durch benachbartes Geflügel.

Maßnahmen zum Schutz

Aus diesem Grund hat das Landratsamt Donau-Ries, wie auch alle anderen bayerischen Landratsämter, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel (für Geflügelhaltung die mehr als 1000 Tiere halten gelten diese Regelungen immer) erlassen, womit sowohl gewerbliche als auch private Halter angesprochen sind.

Die Verfügung des Landratsamtes schreibt verschiedene Haltungs- und Hygieneregeln vor: Die Besitzer werden dazu angehalten, Ställe und sonstige Standorte gegen Zutritt durch Unbefugte zu sichern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass betriebsfremde Personen die Ställe ausschließlich in adäquater Schutzkleidung betreten und diese nach Verlassen der Gehege unverzüglich abgelegt, gereinigt, desinfiziert oder entsorgt wird.

Ebenso gereinigt und desinfiziert werden müssen Einrichtungen und Gegenstände in den Ställen, Verladeplätze und Gerätschaften nach erfolgter Ein- oder Ausstallung sowie Fahrzeuge und Maschinen, die für den Geflügeltransport oder die Geflügelhaltung eingesetzt werden. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände und zum Wechseln und Desinfizieren von Kleidung ist bereitzustellen.  Weitere notwendige Maßnahmen sind die ordnungsgemäße Bekämpfung und Dokumentation von Schadnagern und die regelmäßige (mindestens monatliche) Reinigung der Verwahrstelle von verendetem Geflügel.

Das Landratsamt weist zusätzlich auf das generelle Fütterungsverbot von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel.der Gehege unverzüglich abgelegt, gereinigt, desinfiziert oder entsorgt wird.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im gesamten Gebiet des Landkreises Donau-Ries verboten.

Virus ist nicht auf Menschen übertragbar

Die gute Nachricht: Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, so lange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten würde.

Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Dr. Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des Krankheitserregers zu verhindern.

Derzeit besteht bei der Geflügelhaltung keine Stallpflicht. Sollten sich die Fälle in Bayern mehren, könnte diese – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – jedoch verpflichtend werden.

Die Sorge ist berechtigt: Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, muss bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden. Ob die eigenen Hühner von der Geflügelpest betroffen sind, ist relativ leicht zu erkennen: Es würden dann innerhalb kürzester Zeit sehr viele Todesfälle auftreten, die Hühner würden apathisch, bewegten sich weniger und fräßen auch nicht mehr viel, so Dr. Kellner.

Wer weitere Fragen zum Thema hat, kann sich an das Veterinäramt im Landratsamt Donau-Ries wenden (Tel.: 0906 74 – 422). (pm)