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Aufgrund des unverändert hohen Risikos, das von der Geflügelpest für Nutzgeflügelhaltungen ausgeht, besteht die Verpflichtung zur Stallhaltung weiterhin. Regelmäßige Nachweise des Erregers bei Wildvögeln und Neuausbrüche der Seuche in Nutzgeflügelbeständen machen die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen deutlich.
Donau-Ries - Es sind zwar vornehmlich Nutzgeflügelbestände im Norden Deutschlands betroffen, da sich Wildvögel aber über große Entfernungen bewegen können, wirken sich diese Ausbrüche auch auf Bayern aus. Daher gelten die in Bayern erlassene Stallpflicht und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bis auf weiteres fort.
Börsen und Märkte, sowie ähnliche Veranstaltungen, bei denen alle Arten von Vögeln verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, bleiben verboten. Die aktuell auftretende Variante H5N8 stellt keine Gefahr für Menschen oder andere Haustiere dar. Krankheitsfälle treten ausschließlich bei Geflügel auf. Aus hygienischen Gründen und um die Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, wird dennoch empfohlen, verendete Wildvögel unberührt zu lassen. (pm)