19. Januar 2021, 09:55
Stadtentwicklung

Rege Bautätigkeit trotz Corona-Pandemie

Rege Bautätigkeit in Nördlingen. Bild: Maximilian Stumpf
Entgegen mancher Vorhersagen war im Jahr 2020 in Nördlingen ein Anstieg der Eingangszahlen bei Bauanträgen und denkmalschutzrechtlichen Anträgen zu verzeichnen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Bauanträge um die 14 Anträge auf insgesamt 174 Bauanträge gestiegen, die Zahl der denkmalschutzrechtlichen Anträge stieg um 24 auf insgesamt 98 Anträge. Dennoch konnte das Stadtbauamt eine zeitnahe Bearbeitung gewährleisten: Fast 70 Prozent der Anträge wurden in weniger als zwei Monaten bearbeitet.

„Grundsätzlich benötigt ein Antrag für Gebäude zu Wohnzwecken beim Nördlinger Stadtbauamt weniger als einen Monat Bearbeitungszeit. Dass dies im Vergleich zu anderen Genehmigungsbehörden eine schnelle Bearbeitungszeit ist, melden Architekten und Bauherrn oftmals zurück“, freut sich Oberbürgermeister David Wittner. Er betont jedoch, dass eine schnelle Bearbeitungszeit nur dann garantiert werden kann, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen bereits vollständig eingereicht werden, da erst dann eine vollumfängliche Prüfung garantiert werden kann. Dies ist leider nicht immer der Fall.

Von der genannten Zeitspanne abweichen können zudem insbesondere Bauvorhaben, bei denen die Bauverwaltung externe fachliche Stellen zu beteiligen hat, ohne deren fachliche Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages nicht beurteilt werden kann, insbesondere bei wasser-, naturschutz- oder immissionsschutzrechtlichen Fragen. Diese Fachstellen haben gesetzlich festgelegt bereits einen Monat Zeit, ihre Stellungnahme gegenüber der Stadt Nördlingen abzugeben.

Auch bei Bauanträgen mit denkmalfachlichen Berührungspunkten, sei es in der Altstadt, in welcher die Altstadtsatzung Anwendung findet, oder bei anderweitigen Baudenkmälern, beteiligt die Stadt Nördlingen als Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie den örtlichen Stadtheimatpfleger. Diese haben ebenfalls einen Monat Zeit zur Abgabe ihrer Stellungnahme und befassen sich gegebenenfalls auch im Rahmen der monatlich stattfindenden Sprechtage mit dem Vorhaben. Zudem kann sich durch die häufig festgestellten Abweichungen von baurechtlichen Bestimmungen, die erst bei der Prüfung des Antrags zutage treten und die von den Antragstellern ggfs. zu beantragen sind, die Verfahrensdauer verlängern.

„Das Stadtbauamt ist jederzeit bemüht, jeden Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten, um Bauwilligen sehr zeitnah Rückmeldung geben zu können“, versichert Stadtbaumeister Hans-Georg Sigel. (pm)