Fördermaßnahme

Freistaat Bayern erhöht Schwimmbadförderung

Symbolbild. Bild: pixabay
Die Gemeinde Asbach-Bäumenheim kann beim Neubau des Schulschwimm-Hallenbades mit einem höheren Zuschuss des Freistaats Bayern rechnen. Die bayerische Staatsregierung hat nämlich am Dienstag eine Erhöhung der Schwimmbadförderung beschlossen.

„Durch den darin enthaltenen Förderzuschlag von zehn Prozent bei einer interkommunalen Zusammenarbeit - wie mit Mertingen und Oberndorf geplant - und der gleichzeitigen Erhöhung der Kostenrichtwerte kann der Zuschuss des Freistaats Bayern nach meiner groben Berechnung von drei auf rund vier Millionen Euro steigen“, so Mitglied des Landtages Wolfgang Fackler. Der Landtagsabgeordnete begrüßt entsprechend den Kabinetts-Beschluss und sieht darin ein dringend notwendiges und kraftvolles Maßnahmenpaket, das sich unmittelbar auch im Landkreis Donau-Ries auswirken wird. Nun gelte es die Ausarbeitung der neuen Förderkriterien ab 2024 abzuwarten, um dann belastbare Zahlen zu haben. „Die Richtung bei der Förderung stimmt und Asbach-Bäumenheim wird sicher profitieren“, so MdL Fackler, der das Projekt Hallenbad seit Jahren begleitet und auch im regelmäßigen Austausch mit der Gemeinde steht. 

In den aktuellen Schätzungen geht die Gemeinde Asbach-Bäumenheim von Gesamtkosten von 14,5 Millionen Euro für den Neubau aus. Bislang plante die Gemeinde dabei mit einer staatlichen Förderung nach dem so genannten Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei einer Doppelübungsstätte bei mehr als 105 Schulklassen mit rund drei Millionen Euro; jetzt sind bis zu vier Millionen Euro möglich. „Das wäre eine stolze Summe, die hoffentlich dazu beiträgt, dass das Projekt finanziert werden kann. Wir brauchen dieses wichtige Schwimmbad in unserer Region“, so MdL Fackler.

Schwimmkurs-Gutschein für Grundschüler*innen

Noch attraktiver werden soll durch das Sofortprogramm auch die Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern – überwiegend Freibäder - in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. So wird durch das Sonderprogramm des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr der Förderrahmen verdoppelt und beträgt somit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.  

Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder wird durch die Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert. 

Zudem wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ fortgeführt. So erhalten alle Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhalten (pm)