Antragsstellung

Allgemeiner Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

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Bis zum 15. Mai können Sport- und Schützenvereine in Bayern einen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Antragssteller können somit nur Vereine sein, die bereits einen Antrag auf Vereinspauschale 2023 gestellt haben. Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragsstellung beim Landratsamt Donau-Ries möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden.

Die Einreichung des Antrags erfolgt grundsätzlich online - entweder durch das PDF-Antragsformular per E-Mail - oder durch den Online-Antrag des StMI über den BayernStore (hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig). Das erforderliche Antragsformular steht auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de (Landratsamt & Verwaltung - Kreisfinanzen - Energiekostenzuschuss - Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiekostenzuschusses 2023) zum Download zur Verfügung.

Nachweis von Energiemehrkosten

Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen bis 30.04.2024 in einem Verwendungsnachweis mitgeteilt sowie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt jeweils durch die Vorlage von Jahresrechnungen oder Beschaffungsrechnungen in den beiden Vergleichsjahres 2021 und 2023. Werden bis zum 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, kommt es zu Kürzungen bei der Vereinspauschale 2024. Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen erteilt Ihnen Frau Rebecca Schneid, Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries). (pm)