23. Juni 2020, 07:56
Corona-Beschränkungen

Vereinsversammlungen mit 50 Personen wieder möglich

Symbolbild Bild: pixabay
Der Landkreis informiert Ehrenamtliche und Vereine über Lockerungen der Corona Beschränkungen und stellt kostenfreie Lektüre zum Vereinsrecht zur Abholung im Landratsamt bereit.

Ab Montag den 22.06.2020 gelten für Vereine neue Regelungen in Bezug auf Beschränkungen für Vereinszusammenkünfte. Seit 17.06.2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn haushaltsfremden Personen gestattet. In Vereinsheimen können daher bis zu 10 Personen an einem Tisch Platz nehmen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. Ab kommender Woche werden diese Lockerungen erweitert. Dann sind ab 22.06.2020 laut der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei auch wieder Versammlungen bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Landrat Stefan Rößle freut sich über diese Lockerungen: „Unser Landkreis lebt mit über 4000 Vereinen das Brauchtum und die Gemeinschaft. Für unser Vereinsleben sind Zusammenkünfte wichtig und gerade in dieser anstrengenden Zeit brauchen wir diesen Zusammenhalt und den geselligen Austausch untereinander.“  Für den Bereich Kultur werden diese Personenhöchstzahlen erweitert: Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert. Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 ebenfalls wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen. Die Regelungen für die Gastronomie, etwa in Vereinsgaststätten, werden entsprechend erweitert. Hier gilt ab sofort wieder eine Sperrstundenzeit wie vor der Corona-Pandemie. Die bisherigen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Spezielle Fragen zum Gaststättengewerbe in Vereinen beantwortet das Gewerbeamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 0906/74-249.

Lektüre „Grundlagen der Vereinspraxis“ eingetroffen

Buchautor und Rechtsanwalt Richard Didyk, Referent der im letzten Jahr in Wemding angebotenen Großveranstaltung zum Thema Vereinsrecht hat in Zusammenarbeit mit der Hanns-Seidel-Stiftung sein aktualisiertes Werk „Grundlagen der Vereinspraxis“ zur Verbreitung an die Vereine des Landkreises zur Verfügung gestellt. Themen der umfangreichen Lektüre sind das Vereinsrecht mit Satzung und Haftung, Steuerrecht im Verein, die Datenschutz-Grundverordnung und Öffentlichkeitsarbeit im Verein. Interessenten können sich ein Exemplar kostenfrei im Landratsamt Donau-Ries bei der Ehrenamtsbeauftragten in der Äbtissin-Gunderada-Str. 3 (Landratsamt Haus G) abholen oder auf dem Regionalportal unter www.donauries.bayern/ehrenamt kostenfrei downloaden.

Die gesamte Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei sowie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Ehrenamt und Vereinsarbeit sind auf dem Regionalportal unter www.donauries.bayern/ehrenamt zu finden. Fragen und Anregungen zum Ehrenamt können an das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement in der Stabsstelle für Kreisentwicklung und Nachhaltigkeit im Landratsamt Donau-Ries unter der E-Mail Adresse ehrenamt@lra-donau-ries.de oder der Telefonnummer 0906/74-143 geleitet werden. (pm)