Caritas

Rechtzeitig vorsorgen: Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern

Claudius Bischoff, Leiter der Betreuungsstelle Bild: Friedrich Kaulfersch
Bei einer Informationsveranstaltung des Caritasverbandes Donau-Ries in Oettingen informierte Claudius Bischoff über Vorsorgemacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Was passiert, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann? Mit dieser wichtigen Frage beschäftigte sich eine gut besuchte Informationsveranstaltung des Caritasverbandes Donau-Ries am 15. Oktober 2026 im Katholischen Pfarramt in Oettingen.

Unter dem Titel Vorsorge informierte Herr Bischoff, Leiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries, über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen und rechtlichen Vorsorge. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

Anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis erläuterte der Referent, welche rechtlichen und persönlichen Herausforderungen entstehen können, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Dabei wurde deutlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Frage, welche Entscheidungen Angehörige im Ernstfall treffen dürfen. Denn entgegen einer weitverbreiteten Annahme sind Ehepartner oder erwachsene Kinder nicht automatisch umfassend zur rechtlichen Vertretung berechtigt. Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht kann daher helfen, den eigenen Willen abzusichern und eine gerichtliche Betreuerbestellung unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden

Darüber hinaus wurden die Unterschiede zwischen den einzelnen Vorsorgedokumenten erläutert. Während die Vorsorgevollmacht eine selbst gewählte Person zur Vertretung ermächtigt, können mit einer Betreuungsverfügung Wünsche für eine möglicherweise notwendige rechtliche Betreuung festgelegt werden. Die Patientenverfügung wiederum ermöglicht es, den eigenen Willen hinsichtlich bestimmter medizinischer Maßnahmen im Voraus verbindlich festzuhalten.

Die praxisnahen Erläuterungen machten die teilweise komplexen rechtlichen Zusammenhänge verständlich und verdeutlichten die Bedeutung einer frühzeitigen Vorsorge. Die Besucherinnen und Besucher erhielten damit wertvolle Informationen und Anregungen für die persönliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema.

Mit der Veranstaltung möchte der Caritasverband Donau-Ries das Bewusstsein für die rechtliche Vorsorge stärken und dazu beitragen, dass Menschen ihre Selbstbestimmung möglichst lange bewahren können. Gleichzeitig kann eine frühzeitige Vorsorge Angehörige entlasten und im Ernstfall für mehr Handlungssicherheit sorgen. (dra) 

Für weitere Fragen rund um die rechtliche Betreuung und Vorsorge steht der Betreuungsverein des Caritasverbandes Donau-Ries gerne zur Verfügung. Interessierte können sich telefonisch unter 0906/70920723 oder per E-Mail an kaulfersch@caritas-donau-ries.de melden