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Laut Schulbauverordnung liegt die förderfähige Grundfläche bei zwei Quadratmetern pro Schüler. „Das ist in diesen Zeiten viel zu wenig - und gefährlich“, so Strohmayr. Nach einer aktuellen Anfrage sind viele Klassen im Landkreis ohnehin viel zu groß.

Zwei Quadratmeter stehen jedem Schüler beziehungsweise jeder Schülerin laut Schulbauverordnung (§ 2, SchulbauV) zu. Das heißt: Nur so viel Fläche ist förderfähig. Umfasst eine Klasse beispielsweise 28 Schülerinnen und Schüler steht ihnen ein Klassenzimmer von insgesamt 56 Quadratmetern zu – einschließlich des Arbeitsplatzes für den Lehrer sowie des Tafelbereiches (Standard sind 60 Quadratmeter). Das sind in der Länge und Breite etwas mehr als 1,40 Meter pro Person, also von jeglicher Abstandregel ist man weit entfernt. Angesichts der aufgehobenen Maskenpflicht an den Schulen hält die SPD-Landtagsabgeordnete Simone Strohmayr die beengte räumliche Situation sogar für gefährlich.

Eine aktuelle Anfrage von Strohmayr zeige: Drei Klassen an den Gymnasien und Realschulen im Donau-Ries hatten zum Schuljahr 2019/2020 eine Klassenstärke von 31 und mehr Schülerinnen und Schülern. In 65 Klassen im Landkreis waren es an diesen Schulen zwischen 26 und 30 Kindern, „unter Pandemie-Bedingungen ein unhaltbarer Zustand“, so Strohmayr.

Geht man davon aus, dass es zum Schuljahr 132 Klassen an den staatlichen Realschulen und Gymnasien im Landkreis Donau-Ries (laut Anfrage 18/9442) gab, machten Klassen mit einer Größe von mehr als 26 Schülerinnen und Schülern mehr als die Hälfte der gesamten Zahl aus.

Die Landtagsabgeordnete Strohmayr fordert deshalb eine dringende Reform der Schulbauverordnung, um sie den Pandemie-Bedingungen anzupassen. Zwar werde diese seit einigen Jahren etwas flexibler ausgelegt. „Wirklich größer werden die Klassenzimmer aber nicht“, so Strohmayr. (pm)