Am Sonntag befuhr ein zunächst unbekannter Autofahrer die Bundesstraße 16 von Neuburg kommend in Richtung Donauwörth. Gegen 07:00 Uhr kam dieser mit seinem Mercedes auf Höhe Rain-Ost nach links von der Fahrbahn ab und fuhr ein Verkehrszeichen um. Durch den Aufprall wurde das Verkehrszeichen aus der Verankerung gerissen und auf die Fahrbahn geschleudert.
Zwei weitere Verkehrsteilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen zeitgleich auf der Bundesstraße unterwegs waren, kollidierten mit dem auf der Fahrbahn liegenden Schild. Der Audi eines 24-Jährigen wurde an der rechten Stoßstange, der BMW eines 58-Jährigen am rechten vorderen Kotflügel beschädigt. Der Mercedes des Unfallverursachers kam in einem angrenzenden Feld neben der Fahrbahn zum Stehen.
Das sogenannte eCall-System des Fahrzeugs setzte einen automatisierten Notruf ab und übermittelte den Standort. Als die Polizeibeamten an der Unfallstelle eintrafen, fehlte zunächst jede Spur des Mercedesfahrers. Wenig später konnte er jedoch im Graisbacher Weg festgenommen werden. Den entscheidenden Hinweis lieferte ein aufmerksamer Angehöriger der örtlichen Feuerwehr.
Unfallverursacher flüchtet zu Fuß
Er nahm auf der Anfahrt zum Einsatzort einen entgegenkommenden Fußgänger wahr, welcher sich auffällig verhielt und wegrannte. Sofort informierte der Feuerwehrmann die Polizei. Der 43-Jährige Fußgänger war der Besitzer des verunfallten Mercedes und offensichtlich auch der Fahrzeugführer zum Unfallzeitpunkt. Da der 43-Jährige jegliche Unfallbeteiligung bestritt, wurden in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft weitere Maßnahmen zur Feststellung der verantwortlichen Fahrereigenschaft eingeleitet.
Im Rahmen der Aufnahme machte der 43-Jährige einen deutlich alkoholisierten Eindruck, weshalb im Krankenhaus Donauwörth eine Blutentnahme zur Feststellung der genauen Blutalkoholkonzentration durchgeführt wurde. Nachdem die Beamten beim 43-Jährigen auch Verletzungen am Körper und an den Händen feststellten, wurden diese im Krankenhaus untersucht und behandelt.
Eine Überprüfung ergab, dass der 43-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Beim Verkehrsunfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 65.000 Euro. Der 43-Jährige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. (dra)