Für den geplanten höhenfreien Ausbau der Grosselfinger Kreuzung an der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen liegt nun die entscheidende Zustimmung des Bundes vor. Das Bundesministerium für Verkehr hat sowohl den Gesehenvermerk für den Kreuzungsumbau als auch den gesonderten Bauwerksentwurf für die erforderliche Grundwasserwanne erteilt. Damit bestätigt das Bundesverkehrsministerium, dass die vorgelegten Entwurfsunterlagen die erforderlichen Prüfkriterien erfüllen sowie das Bauvorhaben auf der Grundlage dieser Unterlagen aus dem Straßenbauhaushalt finanziert werden kann.
Kern des Projekts ist der höhenfreie Ausbau der Kreuzung der B 25 mit der Kreisstraße DON 7. Künftig wird die DON 7 mittels einer rund 275 Meter langen Grundwasserwanne unter der Bundesstraße hindurchgeführt. Durch den Wegfall aller höhengleicher Kreuzungs- und Abbiegevorgänge wird ein seit Jahren bekannter Unfallschwerpunkt nachhaltig entschärft. Die Maßnahme sorgt für eine deutlich sichere Verkehrsführung und eine leistungsfähige Anbindung der Kreisstraße an die Bundesstraße.
Mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr
Ein zusätzlicher Gewinn ergibt sich für den Fuß- und Radverkehr: Parallel zur DON 7 wird ein Geh- und Radweg mitgeführt, der ebenfalls unter der B 25 hindurchführt. Damit entsteht im Kreuzungsbereich erstmals eine sichere und direkte Querungsmöglichkeit ohne Konflikte mit dem motorisierten Verkehr.
Das Bundesministerium für Verkehr erteilte im September 2025 den Gesehenvermerk für den Vorentwurf für den Kreuzungsumbau und damit die haushaltsrechtliche Zustimmung zur Maßnahme. Für die Grundwasserwanne als besonders großes und technisch anspruchsvolles Bauwerk war zudem ein eigener Bauwerksentwurf erforderlich. Dieser wurde nun im November ebenfalls haushaltsrechtlich genehmigt. Die zügige Erteilung beider Gesehenvermerke durch das Bundesverkehrsministerium stellt einen wesentlichen Meilenstein im Projektverlauf dar.
Ursprünglich war auch eine Überführung der Kreisstraße DON 7 über die B 25 untersucht worden. Diese Variante musste jedoch aus naturschutzfachlichen Gründen verworfen werden. Die nun geplante Unterführung stellt die bestmögliche und umsetzbare Lösung dar. Zudem ist der noch nicht dreistreifig ausgebaute rund 1,2 km lange Abschnitt der B 25 als Erhaltungsabschnitt eingestuft und hätte unabhängig vom Kreuzungsumbau in den kommenden Jahren grundlegend erneuert werden müssen. Mit dem Projekt werden daher Erhaltungsmaßnahmen und Verkehrssicherheitsverbesserungen sinnvoll miteinander verknüpft.
Mit der Erteilung der Gesehenvermerke sind nun die Voraussetzungen geschaffen, damit das Staatliche Bauamt Augsburg die Planfeststellungsunterlagen fertigstellen und im ersten Halbjahr 2026 das Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Schwaben beantragen kann. Dieses Verfahren dient der baurechtlichen Genehmigung der Maßnahme. Parallel dazu sind vorbereitende Maßnahmen vorgesehen, darunter vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie archäologische Untersuchungen im betroffenen Bereich. (dra)