Seit vielen Jahren wird in Rain das Thema „Tempo 30“ in der Innenstadt diskutiert – bisher allerdings mit wenig Erfolg. Dies könnte sich jetzt ändern. Grund hierfür ist unter anderem eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung aus diesem Jahr. Kommunen sind nun leichter in der Lage, Tempo-30-Zonen auszuweiten. Neu ist insbesondere, dass Tempo 30 nun ausdrücklich vor Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Altenheimen, auf stark frequentierten Schulwegen, an Spielplätzen und an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) zulässig ist – auch auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen.
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Innenstadt wohl doch umsetzbar
Bereits Ende Oktober hatte die Freie-Wähler-Fraktion den neuen Gesetzestext zum Anlass genommen, um einen entsprechenden Antrag im Rainer Stadtrat einzureichen. Dieser wurde mittlerweile sogar mit rund 200 Unterstützungsunterschriften belegt. Darin regen die Freien Wähler unter anderem den Bau von vier neuen Zebrastreifen und Tempo 30 in der Rainer Hauptstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer 2 und dem Schwabtor an. An folgenden Stellen könnten in Zukunft die neuen Zebrastreifen angebracht werden:
- vom Pfarrzentrum zum Schlefengäßchen,
- zwischen Burggasse und Schlossstraße,
- beim Friedhof über die Münchner Straße,
- in der Neuburger Straße zwischen Klausenbrunnenweg und Oberem Kirschbaumweg.
In der gestrigen Sitzung des Verkehrsausschusses wurden die Inhalte des Antrags noch einmal zur Diskussion gestellt. Dabei erklärte die Stadtverwaltung, dass man aufgrund der neuen Gesetzeslage bereits tätig geworden sei und im Austausch mit dem Landratsamt Donau-Ries stehe. „Ich persönlich sehe eine Tempo-30-Regelung auf jeden Fall auch in der Innenstadt“, erklärte Bürgermeister Karl Rehm. Allerdings sei noch nicht ganz klar, wie eine Umsetzung tatsächlich aussehen könnte. Der Grund: Aktuell besteht das Landratsamt aufgrund rechtlicher Gegebenheiten auf einer Zone 30. Dies würde für die Hauptstraße im Umkehrschluss bedeuten, dass hier in Zukunft „Rechts vor Links“ gelten würde. Aktuell werde deshalb ein Kompromissvorschlag diskutiert, der die Einführung einer Zone 30 in der Brachet- und Hauptstraße beinhaltet. „Wegen der Einfahrtssituationen in der Hauptstraße wäre allerdings denkbar, die aktuelle Vorfahrtsregelung in der Hauptstraße zu belassen – in der Brachetstraße würde dann rechts vor links gelten“, erklärt die Stadtverwaltung.
Tempo 30 wird in der Neuburger Straße eingerichtet
Auch bezüglich möglicher Querungshilfen stehe die Verwaltung bereits in Kontakt mit dem Landratsamt. Hierbei gelte es allerdings, zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. „Inwieweit Zebrastreifen, eine Insellösung oder anderweitige Querungshilfen in Betracht kommen, wird momentan noch ausgearbeitet“, so Rehm. Für ihn seien die potenziellen Übergangshilfen auf alle Fälle eine Verbesserung der Sicherheit von Schulwegen.
Ähnliches Thema – anderer Ort: Im Vorfeld des Antrags der Freien Wähler wurde im Stadtrat über eine mögliche Querungshilfe in der Neuburger Straße auf Höhe des Lidl-Markts diskutiert. „Aus unserer Sicht gibt es keine Diskussionen, dass schnellstmöglich etwas gemacht werden muss“, waren sich die Ratsmitglieder einig. Das Problem: Bei der Neuburger Straße handelt es sich um eine Staatsstraße, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt fällt. Erst vor wenigen Wochen hat hier deshalb ein Ortstermin stattgefunden. Als Alternative wird hier mit Beschluss des Verkehrsausschusses eine zeitlich begrenzte Tempo-30-Anordnung – zu den Stoßzeiten des Schulwegs – auf dem betroffenen Abschnitt der Neuburger Straße eingerichtet. Eine dauerhafte Tempo-30-Zone scheidet aus rechtlichen Gründen aus: Sie darf nur an Unfallschwerpunkten angeordnet werden und würde zugleich eine Rechts-vor-Links-Regelung erfordern.