25. Februar 2016, 18:53

Bosnische Familie Makalic muss Anfang April ausreisen

Cazim Makalic hat in seinem Zimmer in der Asylunterkunft deutsche und bosnische Zeitungsartikel zum Fall von Bettina gesammelt. Bild: Mara Kutzner
Die Familie Makalic muss Deutschland Anfang April verlassen. Es wird noch abgewartet, bis Cazim Makalic im Prozess gegen die Mutter der misshandelten Bettina S. als Zeuge aussagt. Das war das Ergebnis eines Gesprächstermins der Eheleute bei der Ausländerbehörde heute Vormittag. 
Donauwörth - Bei dem Gespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörde, Johann Stark im Beisein eines Übersetzers und einer ehrenamtlichen Helferin im Landratsamt ging es heute um eine mögliche Verlängerung des Aufenthalts der Familie Makalic bis zum 31. März 2016. Weil Cazim Makalic am 07. März und eventuell an Folgeterminen dem Landgericht Halle/Saale als Zeuge zur Verfügung stehen muss, darf er und seine Familie bis zum Prozessende am 31. März im Land bleiben. Cazim Makalic hat, wie berichtet, 2012 der über Jahre hinweg misshandelten und gefangen gehaltenen Bettina S. aus ihrem Martyrium geholfen. In Halle/Saale läuft derzeit der Prozess gegen die Mutter von Bettina S. Gegen sie soll Makalic aussagen. Die Mutter streitet die schweren Misshandlungen an ihrer Tochter durch ihren Mann und Stiefvater von Bettina ab.
„Die Familie hat heute erklärt, sie wird nach dem 31. März freiwillig ausreisen“, erklärte Johann Stark im Anschluss des Gesprächs. Selbst wollten sich die Eheleute Cazim und Emina Makalic nicht zu dem Gespräch äußern. Sie wirkten sichtlich niedergeschmettert und aufgewühlt. Die Geschehnisse der letzten Tage und nicht zu Letzt das große öffentlichen Interesse an ihrem Fall setzten den beiden Bosniern sichtlich zu.
Spätestens Anfang April wird die komplette Familie nach Bosnien zurück kehren, das heißt, auch der 10-jährige Sohn, der nun seit Monaten in psychatrischer Behandlung in der Kinderklinik in Neuburg ist. Nach der couragierten Tat seines Vaters, wurde dem Jungen von Familienangehörigen der Peiniger von Bettina S. gedroht, ihn umzubringen. Die Erlebnisse in seiner Heimat haben bei dem Jungen ein schweres Trauma hinterlassen. Diese Tatsache und dass die Familie aufgrund der Zivilcourage des Vaters bedroht wurde – sogar ein Auftragsmörder wurde auf den Vater angesetzt – waren für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Gründe, um den Aufenthalt in Deutschland länger zu erlauben. „Wir haben keinerlei Entscheidungseinfluss“, gab Johann Stark zu verstehen und will dadurch deutlich machen, dass der heutige Gesprächstermin nichts an dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ändern konnte.
Laut des Gesundheitsamts ist der Junge zwar weiterhin behandlungsbedürftig und die Behandlungsdauer wird sich außerdem noch über einen längeren Zeitraum erstecken. Die Behandlung müsse aber nicht zwingend in der Neuburger Klinik stattfinden. Das Gesundheitsamt fordert ein psychotherapeutische Behandlung im Heimatland und sieht eine Begleitperson für die Reise als notwendig an.
Ismet Mujakic, der Anwalt der Familie, hat hingegen aller Entscheidungen beim heutigen Termin immer noch Hoffnung. Er strebt eine öffentliche Diskussion rund um den Fall an und hofft auf ein Machtwort aus der Politik. Zumindest die Bearbeitung seiner beiden eingereichten Petitionen im Landtag und im Bundestag könnten damit noch abgewartet werden, meint er. Allerdings gesteht er ein, dass niemand wisse, ob es tatsächlich so weit kommt.
Wiedereinreise nach 10 Monaten möglich
Da die Familie freiwillig das Land verlassen will, also nicht zwangsweise durch die Polizei in ihre Heimat gebracht wird, ist es möglich, nach zehn Monaten wieder nach Deutschland zu kommen. „Die Familie Makalic könnte frühestens nach der zehnmonatigen Wiedereinreisesperre einreisen, sofern es gelingt, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Wiedereinreise könnte dann im Wege des Visumverfahrens erfolgen, sofern eine Zustimmung der Agentur für Arbeit vorliegt“, erklärte uns die Pressesprecherin des Landratsamtes Gabriele Hoidn.