Sylvia Huber (links) übergibt gemeinsam mit der Familie Makalic Unterschriften an den Landrat. Bild: Mara Kutzner
In Begleitung der Familie Makalic wurden heute im Landratsamt 1146 Unterschriften an den Landrat übergeben. Gefordert wird ein Bleiberecht für die Familie. Wegen Problemen bei den Ausreiseformalitäten wird der Familie aber erst einmal eine Schonfrist von 14 Tagen gewährt. 
Donauwörth - Beim letzten Termin im Landratsamt Ende Februar wurde entschieden, dass die Familie bis zum 1. April Deutschland verlassen muss. Die Tatsachen, dass Cazim Makalic 2012 in seinem bosnischen Heimatdorf dem über Jahre hinweg misshandelten und gefangen gehaltenem Mädchen Bettina S. aus seinem Martyrium geholfen hat und der 11-jährige Sohn der Familie aufgrund der anschließenden Bedrohungen durch Familienmitglieder von Bettina S. unter einem schweren Trauma leidet, konnten an der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nichts ändern.
„Bei der Organisation der Rückreise gab es jedoch Probleme“, so Sylvia Huber, Ehrenamtliche bei Aktion Anker. Das Landratsamt hatte der Familie Bustickets für die Rückreise organisiert. Am 31. März hätte die Familie ausreisen sollen. Allerdings stellte sich heraus, dass das Land Bosnien abgelehnte Asylbewerber nur dann zurück nimmt, wenn diese über den Luftweg einreisen. Bis zu zwei Wochen wird nun gewartet, bis ein Charterflug mit abgelehnten Balkan-Flüchtlingen nach Sarajevo startet. Am Donnerstag müssen Cazim und Emina Makalic erneut zum Landratsamt, um dieser neuen Situation mit ihrer Unterschrift zuzustimmen.
Sylvia Huber und gut 15 andere Unterstützer und Helfer von der ehrenamtlichen Initiative Aktion Anker wurden heute von Cazim und Emina Makalic sowie von ihrem Sohn Dzanan (11) ins Landratsamt begleitet, um zwei Petitionen an den Landrat zu übergeben. Der Familie war es wichtig, selbst bei der heutigen Unterschriftenübergabe anwesend zu sein.
„Wir übergeben eine Petition stellvertretend für einen Initiator aus Bad Reichenhall und eine Petition, die eine Frau aus Donauwörth ins Leben gerufen hat“, erklärt Huber. Die Petitionen richten sich zum einen an Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und an den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Gefordert wird, dass die Ausreise der Familie Makalic so lange aufgeschoben wird, bis der Landtag eine Entscheidung über eine vom Anwalt der Familie eingereichte Petition entschieden wird. Außerdem soll eine humanitäre politische Entscheidung getroffen werden, die es der Familie Makalic ermöglicht, in Deutschland zu bleiben. Zum Beispiel könnte das zehnmonatige Einreiseverbot nach Deutschland aufgehoben werden. Die Voraussetzungen sind bereits alle gegeben. Cazim Makalic hat einen Arbeitsvertrag bei einer Firma in Augsburg und eine Mietwohnung für sich und seine Familie nahe Neuburg. Dort wohnt auch der Bruder von Cazim Makalic. Beides darf die Familie aber momentan nicht annehmen. Cazim Makalic wohnt über ein Jahr mit seiner Familie in einem Asylbewerberheim in Donauwörth, war gemeinnützig beschäftigt und übernahm in der Flüchtlingsunterkunft Handwerker- und Hausmeistertätigkeiten.
Landrat Stefan Rößle nahm die Unterschriften heute Vormittag entgegen, um sie schnell nach München weiterzugeben. „Wir haben den Fall ausreichend geprüft,“ erklärte er kurz, werde aber die Petitionen gerne an den Landtag übergeben.
„Ich danke den Menschen, die uns unterstützt und unterschrieben haben,“ sagte Cazim Makalic nach dem Termin im Landratsamt der anwesenden regionalen und überregionalen Presse. Das schwierigste sei für die Familie momentan in der Luft zu hängen, so Huber. Der Sohn hatte sich bereits von seinen Schulkameraden verabschiedet, nun darf er doch noch zwei weitere Wochen bleiben. In anderen Bundesländern würde bei Balkanflüchtlingen mit schulpflichtigen Kinder oft auch das Ende eines Schuljahres abgewartet, so der Anwalt Ismet Mujakic. „Wir wissen nicht wie es weiter geht,“ sagt der besorgte Cazim Makalic und fügt an:“Ich hoffe wir haben ein positives Ergebnis verdient.“
Unterdessen hofft die Familie wie auch der Anwalt Ismet Mujakic, dass durch die zweiwöchige Schonfrist Zeit bleibt, in der der Bayerische Landtag über die Petition des Anwalts entscheidet.