19. Mai 2021, 09:31
Arten- und Klimaschutz

Einmalig in der Region: Wemdinger Stadtrat verabschiedet Förderrichtlinien Stadtgrün

Die Wemdinger Altstadt. Bild: Doris Dollmann
In seiner gestrigen  Sitzung hat der Wemdinger Stadtrat einstimmig die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für private Investitionen zum Arten- und Klimaschutz in der Altstadt beschlossen. Wie es in der Präambel heißt, hat es sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die Wohn- und Lebensqualität insbesondere in der Altstadt weiter zu verbessern.

Bürgermeister Dr. Martin Drexler sprach von einem einmaligen Projekt in der Region, denn man habe bei der Ausarbeitung der Richtlinien weder im Landkreis noch in Schwaben Förderprogramme gefunden, die man als Grundlage für die Satzung hätte nutzen können. Ähnliche Förderungen gebe es in Nürnberg oder Herzogenaurach. Fündig wurde man schließlich im Rheinland. An der Satzung einer rheinländischen Kleinstadt orientieren sich die Richtlinien der speziellen Wemdinger Förderung, für die es keine Co-Förderung durch die Regierung, also Bezirk oder Staat, gebe.

„Stadtgrün“ soll Eigeninitiative anregen

Ziel der Förderung ist die ökologische Aufwertung im Hinblick auf die Verbesserung des Kleinklimas, z. B. das Vermeiden von Hitzeinseln und die Optimierung von Flora und Fauna, z. B. Insektenschutz. Das Förderprogramm soll zu einer verstärkten innerörtlichen Durchgrünung durch Eigeninitiative beitragen, erklärte der Bürgermeister.

Das Fördergebiet liegt im äußeren Ring der Altstadt und betrifft Pflanz-Aktionen auf privatem Grund und auf den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Flächen.

Vom Baum bis zum Blumentrog

Gefördert werden u. a. die Anpflanzung von hochstämmigen Bäumen inklusive Obstbäumen mit einem Boden-Stamm-Umfang von mindestens 12 bis 14 Zentimetern mit 50 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch mit 250 Euro. Eine entsprechende Artenliste liegt vor. Im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz gibt es für Fassadenbegrünung einmalig 100 Euro und für Dachbegrünung 30 Euro pro Quadratmeter. Pergolen und Rankgerüste (max. 50 Euro) werden ebenso bezuschusst wie Kinderspielecken, die öffentlich zugänglich sind (max. 250 Euro) und Blumentröge (max. 250 Euro), die kein Hindernis darstellen und mindestens drei Jahre gepflegt werden. Die Richtlinien sollen ab 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Einigkeit in den Fraktionen

Doch auch die Stadt selber sei gefordert, regte Gottfried Hänsel (3. Bürgermeister CSU) an. Man könne beispielsweise von den 3.000 Quadratmetern des Marktplatzes 40 bis 50 Quadratmeter Jahreszeiten-entsprechend nutzen und z. B. Sand für Kinder aufschütten. Bürgermeister Drexler brachte sogar Strandkörbe zur Sprache. Jugendreferent Nicolas Bumba attestierte: “Jeder Baum ist ein Gewinn!“ Roland Schuster (PWG-FW) nannte die Idee zukunftsweisend und Anton Eireiner (CSU) sprach von einer positiv leidenschaftlichen Diskussion. Für Karl Strauß (Amerbacher Liste) sei es ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Auch im Rahmen der Dorferneuerung in Amerbach wäre diese Förderkulisse denkbar. Allerdings sei derzeit Corona-bedingt eine aktive Bürgerbeteiligung nicht möglich. Für Werner Waimann (Bündnis 90/Die Grünen) sei es vor allem wichtig, den Bürgern keine „Knüppel zwischen die Beine zu werfen“.