21. Januar 2021, 13:11
Vorschlag

Punktesystem für die Bauplatzvergabe in Nähermemmingen

Baugebiet Nähermemmingen Bild: Stadt Nördlingen
Im Neubaugebiet „N6 – Südlich der Hochstraße“ wurden insgesamt 26 Bauplätze erschlossen. Nun schlägt die Stadt ein Punktesystem dafür vor.

Derzeit laufen dort noch die archäologischen Suchgrabungen, anschließend soll zügig der Bauplatzverkauf starten. „Wir gehen derzeit davon aus, dass die begehrten Bauplätze noch im Frühjahr notariell veräußert werden können“, erläutert Stadtkämmerer Bernhard Kugler. Da bereits zahlreiche Bewerbungen in der Vormerkungsliste verzeichnet werden, schlägt die Stadt erstmals ein Punktesystem für die Bauplatzvergabe vor. Dieses wurde jüngst in einem Fraktionsvorsitzendengespräch präsentiert und soll am 25. Januar 2021 im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen werden.

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass die Bauplatzvergabe im Neubaugebiet „N6 – Südlich der Hochstraße“ in Nähermemmingen auf Bewerber beschränkt wird, die das Objekt selbst beziehen. Das Punktesystem soll verheiratete wie alleinerziehende Bewerber und Bewerber mit eingetragener Partnerschaft bevorzugen. Auch die Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ist ein gewichtiges Kriterium. Zusätzliche Punkte werden bei Behinderung oder Pflegegrad von Bewerbern oder von im Haushalt lebenden Angehörigen vergeben. Zudem soll Punkte erhalten, wer bereits seit längerem in der Stadt beziehungsweise im Ortsteil Nähermemmingen wohnt, in Nördlingen arbeitet oder Träger einer gültigen bayerischen Ehrenamtskarte ist.

„Unser Ziel ist es, dass Familien in Nördlingen gut und bezahlbar wohnen und auch bauen können. Die Vergabe nach Höchstgebot kommt für uns für die Bauplätze im Neubaugebiet in Nähermemmingen daher nicht in Frage“, so Oberbürgermeister David Wittner. „Wir haben uns sehr bewusst für nachvollziehbare soziale Kriterien entschieden und damit auch gegen ein Losverfahren oder das Windhundprinzip, wonach die Reihenfolge der Bewerbung zählen würde.“ Die Vergaberichtlinien beinhalten zudem das Verbot, ein unbebautes Grundstück weiter zu veräußern. Außerdem muss der Bewerber innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau begonnen haben.

Bauwillige Interessenten haben die Möglichkeit, sich kostenfrei bei der städtischen Kämmerei in die Vormerkliste eintragen zu lassen. Sobald die Vergabe ansteht, werden alle in der Liste geführten Personen hierüber informiert. (pm)