Das Drohschreiben wurde bereits von mehreren Fachdiensten einer Gefährdungsbewertung unterzogen mit dem übereinstimmenden Ergebnis, dass sich keine Anzeichen für eine konkrete Gefährdung ergeben. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem bislang noch unbekannten Verfasser vor allem daran gelegen ist, die Veranstaltung zu stören.