Der Deutsche Bundestag hat Fördermittel in Höhe von 333 Mio. Euro freigegeben. Kommunen können Projektskizzen und Förderanträge bis zum 15. Januar 2026 beim Bundesbauministerium einreichen.
„Viele kommunale Sportstätten sind in die Jahre gekommen. Lange Zeit konnte hier nicht investiert werden und so haben wir viel zu lange von der Bausubstanz gezehrt. Nun hat der Deutsch Bundestag Gelder bewilligt, um diesen Investitionsstau zu beseitigen. Wir zeigen damit, dass wir vor Ort Dinge voranbringen. Moderne Sportanlagen sind schließlich essenziell, um dem Bewegungsmangel etwas entgegenzusetzen und die Menschen für Sport zu begeistern“, freut sich MdB Christoph Schmid.
Bis zu 8 Millionen Euro Fördergeld
Das Bundesförderprogramm startet mit dem Donnerstag, 16. Oktober. Die Zuwendung an die Kommune erfolgt durch einen Zuschuss als Projektförderung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro.
Neben der umfassenden baulichen Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes wie Sporthallen und Hallenbädern können auch Freibäder und Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen saniert werden. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist ebenfalls möglich.
„Als ehemaliges Vorstandsmitglied der SG Alerheim ist mir auch die gesellschaftliche Bedeutung des Sports bewusst. Hier kommen Menschen zusammen, die sonst nicht viele Berührungspunkte hätten. Diese inklusive Kraft des Sport- und Vereinsleben wird mit dem Förderprogramm endlich gestärkt“, betont Schmid. (dra)
Weitere Informationen sowie der Projektaufruf ist abzurufen unter: www.bbsr.bund.de/SKS2025.