Kritik

Verspätete Sanierung bedeutet auch verspätete Barrierefreiheit

Christoph Schmid Bild: Thomas Oesterer
Bahn-Verspätungen geben immer wieder Anlass zur Verärgerung. Grund für die Verspätungen sind zumeist Baustellen oder sanierungsbedürftige Streckenabschnitte. Die Streichung einer Maßnahme hat nun auch Auswirkungen auf die Region.

„Die erneute Verzögerung bei der Sanierung der Bahnstrecke Ulm–Augsburg ist ein herber Rückschlag für alle Pendlerinnen und Pendler, und ganz besonders für Menschen mit Behinderungen“, erklärt Anna Rasehorn. „Dass der Start der dringend notwendigen Sanierung jetzt erst für 2034 angesetzt ist, bedeutet im Klartext: auch die barrierefreie Modernisierung der Bahnhöfe entlang der Strecke verschiebt sich um Jahre.

Das ist nicht hinnehmbar.“ Die Bahn hatte ursprünglich angekündigt, die Strecke bereits 2030 generalsanieren zu wollen. Im Zuge dieser Arbeiten sollten nicht nur Gleise und Technik erneuert, sondern auch die Stationen modernisiert werden, einschließlich Aufzügen, stufenfreier Zugänge und besserer Orientierungshilfen. Heike Heubach, MdB aus Augsburg-Land, macht deutlich: „Eine weitere Verschiebung der vollständigen Barrierefreiheit unserer Bahnhöfe ist nicht hinnehmbar.

Überall sind Menschen mit Behinderung auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angewiesen – sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum. Solange Menschen mit Behinderung keinen barrierefreien Zugang haben oder umfangreiche Umwege auf sich nehmen müssen, werden sie von diesen Angeboten strukturell ausgeschlossen und diskriminiert. Dies ist nicht nur eine Unverschämtheit, sondern auch ein Verstoß gegen die in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention.“

Christoph Schmid kritisiert Verzögerung

Auch Christoph Schmid, der als SPD-Bundestagsabgeordneter für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm zuständig ist, äußert deutliche Kritik: „Dass sich die geplante Generalsanierung der Bahnstrecke Ulm– Augsburg verzögert, bedauere ich sehr. Für die Region ist nicht nur die Fernverkehrstrasse ein Modernisierungsfaktor, sondern gerade auch die damit verbundenen Erneuerungen der Regionalbahnhöfe hin zur Barrierefreiheit. Der Bedarf dafür besteht ja bereits jetzt vor Ort und lässt sich schließlich auch nicht aufschieben. Dass die Generalsanierung nicht schneller realisiert werden kann, ist daher sehr ärgerlich.“

Der Fraktionsvorsitzende der SPD in Neusäß, Christian Rindsfüßer, ergänzt: „Den Bahnhöfen in Neusäß und Neusäß-Westheim fehlen immer noch barrierefreie Zugänge. Seit nunmehr zwei Jahrzehnten wird die Neusässer Bevölkerung hier vom Freistaat Bayern und seiner BEG hingehalten. Ein barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe erst 2034 im Zuge der Sanierung ist nicht hinzunehmen. Hier muss es zu zeitnahen Zwischenlösungen kommen, um betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine individuelle Mobilität zu ermöglichen. Die Abgeordneten der SPD fordern deshalb, die Barrierefreiheit nicht länger an den fernen Zeitplan der Generalsanierung zu koppeln. Barrierefreiheit sei kein „Nice to have“, sondern ein Grundrecht. (dra)