Das Landratsamt in Donauwörth. Bild: DRA
Der Zutritt zu Teilbereichen des Landratsamts Donau-Ries ist ab dem 1. Februar nur noch mit Terminvereinbarung möglich. Von dieser Regelung sind die Zulassungsbehörde, die Führerscheinstelle und der Bürgerservice Nördlingen betroffen.

Ab 01. Februar ist der Zutritt zum Landratsamt Donau-Ries pandemiebedingt in einigen Bereichen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Betroffen davon sind die Bereiche:

  • Zulassungsbehörde
  • Führerscheinstelle
  • Bürgerservice Nördlingen

Darüber hinaus werden weiterhin an den Eingängen zu den Dienststellen des Landratsamtes Donau-Ries – unabhängig vom jeweiligen Anliegen – die 3G-Voraussetzungen kontrolliert. Nach den neuen Vorgaben sind hierbei Genesenennachweise auf eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen beschränkt.

Außerdem gilt zu beachten, dass aufgrund der 3G-Vorgaben in Donauwörth der Zugang nur über den Haupteingang möglich ist. Termine für die betroffenen Bereiche können Sie online buchen:

Eine telefonische Terminvereinbarung ist nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten oder wenn Sie keinen Internetzugang besitzen, möglich. Dabei ist zu beachten: Eine telefonische Terminvereinbarung bietet keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einer Online-Terminvereinbarung. Bestimmte Vorgänge können auch vollständig online vorgenommen werden. Weitere Informationen hierzu unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrdonauries/bsp_ikfz_antragstellung.

Telefonische Erreichbarkeiten in den genannten Fällen:

  • Zulassungsstelle Donauwörth:0906 / 74358
  • Zulassungsstelle / Bürgerservice Nördlingen0906 / 746821
  • Führerscheinstelle0906 / 746205 (pm)