Behördengänge sind in Nördlingen ab dem 1.10. nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Bild: Christina Atalay
Entsprechend der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten auch in den Einrichtungen der Stadt Nördlingen neue Zutrittsbestimmungen, zumeist die 2G-plus-Regel.

Für Kultur- und Sportveranstaltungen gilt die sogenannte 2G-plus-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich geimpfte oder genesene Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (Antigentest unter Aufsicht, PCR-Test oder PoC-Antigentest) vorlegen, Zutritt erhalten. Auch für den Museumsbesuch sowie den Ausblick vom "Daniel" gilt die 2G-plus-Regel.

Für den Besuch des Hallenbads gilt ebenfalls die 2G-plus-Regel. Darüber hinaus gilt eine Personenobergrenze im Schwimmbecken von acht Personen. 

Für die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv, die Musikschulen (Knabenkapelle und Stadtkapelle) und die Rieser Volkshochschule gilt die 2G-Regel. Für Gesundheitskurse an der Volkshochschule gilt die 2G-plus-Regel.

Ausgenommen von den Regeln sind Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind.

Behördengänge sind weiterhin ohne Impfung oder Test möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. In sämtlichen Einrichtungen der Stadt Nördlingen besteht die Verpflichtung zur Tragung einer FFP2-Maske. (pm)